Teilnahmebedingungen


Präsenz-Seminare:

Anmeldeschluss: Vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin, danach auf Anfrage.

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, sofern noch Plätze frei sind. Sollte Ihr Seminar bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie unverzüglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Die Rechnung ist nach Erhalt sofort und ohne Abzug zu zahlen.

Eine gegebenenfalls von der Stadt oder Gemeinde, in dem der Veranstaltungsort liegt, erhobene Beherbergungssteuer ist nicht im Preis für die Übernachtung inkl. Frühstück enthalten. Diese Steuer muss von der teilnehmenden Person vor Ort entrichtet werden.

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 2 Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 65,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben. Danach, bzw. bei Nichterscheinen der angemeldeten Person, bleibt die gesamte Tagungsgebühr zur Zahlung fällig. Die Umbuchung auf eine als Ersatz teilnehmende Person ist kostenfrei möglich. Eine Umbuchung auf ein anderes Seminar ist bis 4 Wochen vor Veranstaltung möglich. Dafür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Abmeldungen müssen schriftlich vorgenommen werden. Bei Absage der Veranstaltung durch die Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH haftet die Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH nur in Höhe der Teilnahmegebühr. Alle weiteren Forderungen sind ausgeschlossen.

 

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Online-Seminare:

Anmeldeschluss: Vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin, danach auf Anfrage.

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, sofern noch Plätze frei sind. Sollte Ihr Seminar bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie unverzüglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Die Rechnung ist nach Erhalt sofort und ohne Abzug zu zahlen.

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 2 Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben. Danach, bzw. bei Nichterscheinen der angemeldeten Person, bleibt die gesamte Tagungsgebühr zur Zahlung fällig. Die Umbuchung auf eine als Ersatz teilnehmende Person ist kostenfrei möglich. Eine Umbuchung auf ein anderes Seminar ist bis 4 Wochen vor Veranstaltung möglich. Dafür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Abmeldungen müssen schriftlich vorgenommen werden. Bei Absage der Veranstaltung durch die Verkehrs-Akademie Dortmund haftet die Verkehrs-Akademie Dortmund nur in Höhe der Teilnahmegebühr. Alle weiteren Forderungen sind ausgeschlossen.

Zur Teilnahme müssen Sie die von der Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH vorausgesetzten technischen Bedingungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion). (Details siehe Merkblatt) Für die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen sind Sie selbst verantwortlich. Die Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH übernimmt hierzu weder Verantwortung noch Haftung. Ansprüche jeglicher Art, technisch bedingt oder hergeleitet, sind gegenüber der Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH ausgeschlossen, sobald Mängel, Störungen oder (Total-)Ausfälle aus den von der angemeldeten Person eigenverantwortlich und selbst genutzten, persönlichen Hard- und Software und den ebenso eigenverantwortlich, selbst gewählten Internet Services resultieren (Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH-seitiger Haftungs- und Regressausschluss). Für die angemeldete Person gelten auch in solchen oder vergleichbaren Fällen die mit der Anmeldung akzeptierten, vertraglich zugrunde liegenden Vereinbarungen – insbesondere einhergehende Zahlungsverpflichtungen.

Für das Online-Seminar-Login ist eine personalisierte E-Mail-Adresse erforderlich. Anmeldungen, die ohne E-Mail-Adresse eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden. Sie sind verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Sie sind ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.

Es wird vorausgesetzt, dass Sie als teilnehmende Person der deutschen Sprache mächtig sind (mind. B2 nach Globalskala), um die Seminarinhalte zu verstehen.

Zur Ausstellung eines Schulungszertifikats wird vorausgesetzt, dass Sie über die gesamte Schulungsdauer an dem Online-Seminar teilgenommen haben. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Anwesenheit.

Für die Online-Seminare „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" gilt: Bei nicht oder nur teilweiser Teilnahme besteht kein Anspruch auf den MVAS 99 Nachweis. Ebenfalls kann ein Zertifikat nur ausgestellt werden, wenn der Login-Name dem vollständigen Namen der teilnehmenden Person entspricht (Vor- und Nachname). Bei einer Teilnahme mit einem Pseudonym wird kein Zertifikat ausgehändigt. Die vertragliche Zahlungspflicht bleibt bestehen.

 

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Inhouse-Schulungen:

1. Leistungen des Inhouse-Seminars

Die Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH führt für Sie die in einem Inhouse-Schulungs-Angebot näher bezeichnete Schulung (Tagung, Workshop, etc.) durch. Die Leistungen bestehen aus Vorbereitung, Koordination und fachlicher Durchführung der jeweiligen Schulung sowie der Bereitstellung der Schulungsunterlagen.

2. Angebot / Auftrag / Abrechnung

Die Schulungskosten werden individuell berechnet und entsprechen dem jeweils unterbreiteten Angebot. Der Angebotspreis versteht sich als Komplett-Nettopreis, es ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Inbegriffen sind entsprechende Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigungen, Referentenkosten inklusive Reisekosten, Spesen etc.

Nach Ihrer schriftlichen Auftragserteilung erfolgt die Terminabstimmung. Umgehend nach Festlegung des genauen Schulungstermins erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Erst damit liegt eine verbindliche Buchung der Inhouse-Schulung vor.

Die Versandmenge der Schulungsunterlagen richtet sich nach der gebuchten Anzahl teilnehmender Personen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Auftragsbestätigung. Nehmen weniger Personen teil als angemeldet, wird die Auftragssumme gemäß Auftragsbestätigung berechnet.

Für abwesende Teilnehmende bzw. anderweitig verhinderte Mitarbeitende, verfällt somit der Anspruch auf eine persönliche Schulungsteilnahme und das dazugehörige Zertifikat. Die überzähligen Schulungsunterlagen verbleiben in Ihrem Hause und können nachträglich an den zum Seminarzeitpunkt abwesenden Mitarbeitenden übergeben werden. Es ist jederzeit kostenfrei möglich, eine als Ersatz teilnehmende Person für eine erkrankte oder anderweitig verhinderte Person zu benennen.

Als Abrechnungsgrundlage dient die unterschriebene Liste der teilnehmenden Personen, die uns vom Referierenden nach erfolgreich durchgeführter Inhouse-Schulung zur Verfügung gestellt wird. Mit der Rechnung erhalten Sie eine Kopie dieser Liste oder eine namentliche Übersicht auf Basis der unterschriebenen Liste.

Der Rechnungspreis basiert auf der Anzahl der teilnehmenden Personen, die gemäß Auftragsbestätigung gebucht wurde. Nachgemeldete Personen werden wie im Angebot angegeben, mit einer Pauschale als weitere Personen gesondert berechnet. Die maximale Gruppenstärke einer Inhouse-Schulung liegt bei 25 Personen.

3. Organisation Schulungsraum, Technik und Vorbereitung

Wir erbringen im Vorfeld alle in Punkt 1 aufgeführten Leistungen. Rechtzeitig vor dem Schulungstermin werden Ihnen alle weiteren Informationen und Unterlagen zum Seminar zugesandt.

Die Bereitstellung eines auf die Teilnehmerzahl ausgelegten Schulungsraums für die gebuchte Inhouse-Schulung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch Sie. Die benötigte Tagungstechnik (Leinwand, Beamer, Flipchart, WLAN, etc.) wird von Ihnen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Organisation vor Ort tragen Sie Sorge dafür, dass ausreichend Verpflegung vorhanden ist (in den Pausen und während der Schulung sollten mindestens Getränke für die Teilnehmenden und den/die Referierenden vorhanden sein, in der Mittagspause bestmöglich eine warme Mahlzeit).

Findet das Seminar auf Ihren Wunsch in einem Hotel statt, so sind Sie, sofern nicht anders vereinbart, für die Organisation, Raumbereitstellung und -ausstattung verantwortlich und halten uns von den Kosten hierfür frei.

4. Stornierung / Seminarabsage

Die Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH behält sich bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder eine sonstige von uns unverschuldete Verhinderung) vor, die Veranstaltungen ersatzlos abzusagen. Sie erhalten in diesem Fall umgehend eine Mitteilung. Die Schulung kann ggf. durch einen nachträglich vereinbarten Ersatztermin nachgeholt werden. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Schulungsgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Sollten Sie gezwungen sein, Ihre bereits gebuchte Schulung zu stornieren oder umzubuchen, so hat die Benachrichtigung schriftlich zu erfolgen
(z.B. per Fax oder E-Mail). Folgende Stornofristen und Gebühren sind dabei zu beachten:

•    Bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin    pauschal 250,- Euro
•    Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin    50 % der vereinbarten Vergütung
•    Bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin    75 % der vereinbarten Vergütung
•    Bis 1 Woche vor dem vereinbarten Schulungstermin    100 % der vereinbarten Vergütung

Erfolgt eine Stornierung nicht schriftlich, sind die vollen Veranstaltungskosten zu entrichten. Hindernisse, die ihre Ursache bei Ihnen oder den Teilnehmenden haben, lassen den Vergütungsanspruch der Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH unberührt.

5. Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Schulungsveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Inhouse-Schulung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wir berechtigt, den zunächst vorgesehenen Referierenden durch eine gleichqualifizierte Person zu ersetzen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referierenden.

6. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Seminarunterlagen und Seminarmaterialien gebührt allein der Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH. Sie erhalten lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den Zweck des konkreten Seminareinsatzes. Sie haben nicht das Recht, Seminarunterlagen und Seminarmaterialien ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung unsererseits zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung des Referierenden und uns nicht gestattet.

7. Haftung bei Unfällen

Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmende über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Verkehrs-Akademie GmbH haftet nicht für den Verlust von zu Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen.

8. Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Verwaltungssitz. Der Verwaltungssitz der Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH ist Dortmund.

9. Datenschutz

Die Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz nach. Die Datenschutzerklärung der
Verkehrs-Akademie Dortmund ist unter folgendem Link abrufbar: www.verkehrs-akademie.de/docs/datenschutz

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Programmänderungen bleiben der Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH vorbehalten!





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