Genehmigung von Plakatierungen – Schwerpunkt Wahlwerbung


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Termine und Anmeldung



Regelmäßig zu anstehenden Wahlen und Volks- / Bürgerentscheiden stellt sich für die Städte und Gemeinden das Problem, die umfangreichen Wahlwerbungsmaßnahmen der Parteien und Wählergruppen aus der Sicht der Straßenbaubehörde (Sondernutzung), der Straßenverkehrsbehörde (Ablenkung des Verkehrs, Verdecken von Verkehrszeichen und –einrichtungen), der Bauordnungsbehörde (Beeinträchtigung des Ortsbildes), sowie auch der Ordnungsbehörde (Abstimmung mit anderen Plakatierungen ) zu reglementieren und zu koordinieren, als auch ein Übermaß an Werbeständern, Infoständen, Plakaten, Plakattafeln und -wände etc. zu vermeiden.

Dabei geht es zum einen um eine möglichst frühzeitige Festlegung von Wahlwerbungsstandorten, wie auch um deren gerechte Verteilung (Innenstadt – Außenbereiche, Zuteilung nach einem festzulegenden Schlüssel), zum anderen um die angemessene Berücksichtigung auch vorhandener anderer Werbemaßnahmen (z. B. gewerbliche Anbieter, Veranstaltungsanzeigen) und schließlich auch um eine ordentliche und möglichst einvernehmliche Abwicklung.

Das Seminar befasst sich mit den erforderlichen Genehmigungen nach den Sondernutzungsvorschriften des Straßen- und Wegerechts bzw. hierzu erlassenen kommunalen Satzungen (und hilfsweise nach § 46 StVO) und geht dabei auf die allgemeinen Grundsätze für übliche Plakatierungen / Werbung im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, gewerbliche Angebote etc. ebenso ein, wie auf die besonderen Umstände und Verfahren bei der Wahlwerbung im Vollzug des Bundeswahlgesetzes bzw. der Landeswahlgesetze. Hierzu gehört beispielsweise die Berücksichtigung des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit (§ 5 Abs. 1 ParteiG i.V.m. BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72) bei der Verteilung der Werbestandorte an die Parteien und Wählergruppen. Das regelmäßig den Behörden sonst für Plakatierungsgenehmigungen zustehende Ermessen ist auf Grund der Bedeutung von Wahlen für die Demokratie und den daran teilhabenden Parteien nach dem GG regelmäßig "auf Null reduziert".

Ziel des Seminars ist es, rechtliche Grundlagen und Befugnisse der Plakatierung als Sondernutzung sowie die besonderen Bedingungen z. B. der Wahlwerbung kennen zu lernen, verfahrensmäßige Abwicklungen zu optimieren und Zulassungskriterien und Vereinbarungsmöglichkeiten zu entwickeln.

 

Seminarleitung:

Diplom-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen

 

Zielgruppe:

Bedienstete in Gemeinden, Städten, Verwaltungsgemeinschaften, die mit den Genehmigungsverfahren zur Plakatierung und mit der Wahlwerbung betraut sind

 

Seminarinhalte:

  • Erforderliche Genehmigungen nach den Sondernutzungsvorschriften des Straßen- und Wegerechts bzw. hierzu erlassene kommunale Satzungen
  • Allgemeine Grundsätze für übliche Plakatierungen
  • Besondere Umstände und Verfahren bei der Wahlwerbung
  • Berücksichtigung des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit bei der Verteilung der Werbestandorte

 

Zum Seminar mitzubringende Rechtsvorschriften:

  • landesrechtliche Vorschriften des Verwaltungsverfahrens-, zustellungs- und -vollstreckungsrechts
  • VwGO
  • Kommunalverfassung
  • Landesstraßengesetz
  • StVO
  • GewO
  • Landesbauordnung
  • Landesrechtliche Ordnungsvorschrift

 

Zeitrahmen:

09:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
08:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)

 

Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar):

1 x Mittagessen incl. 1 Softgetränk
2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee und Gebäck/Snacks
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum

Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.





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