Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH
Neuregelungen im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) – Praktische Umsetzung im behördlichen Vollzug
Neuregelungen im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)
- Praktische Umsetzung im behördlichen Vollzug
Als Präsenz-Seminar oder als Online-Seminar buchbar!
- Praktische Umsetzung im behördlichen Vollzug
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Mit der Änderung des § 34 a GewO und der BewachV sind umfangreiche Neuregelungen eingetreten, die insbesondere von den Gewerbebehörden in die Praxis umgesetzt werden müssen (Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Erlaubniserteilung, Zuverlässigkeitsprüfungen, Durchsetzung vollständiger und zutreffender Personalmeldungen, Sachkundenachweis und „Altfälle“ im Überleitungsrecht). Hierbei sind die strengen Maßstäbe des Verordnungsgebers hinsichtlich der Garantenstellung des Gewerbetreibenden („Vertrauensgewerbe“) zu beachten. Daneben wirken sich die Änderungen auch auf ordnungsbehördliche Aufgaben (z. B. Veranstaltungskontrolle) ebenso aus, wie für die Auftragsvergabe von Bewachungsleistungen (z. B. Erstaufnahmeeinrichtungen, zugangsgeschützte Großveranstaltungen).
Seminarleitung:
Diplom-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Seminarinhalte:
- Änderung der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 a Abs. 1 GewO hinsichtlich
aageordneter Vermögensverhältnisse, Sachkundeprüfung, Haftpflichtversicherung und
aaErweiterung der Unzuverlässigkeitstatbestände
- Einholung einer polizeilichen / fachbehördlichen Stellungnahme
- Beteiligung des Landesamtes für Verfassungsschutz
- Erweiterung der besonderen Anforderungen an das Bewachungs-
- personal und Ausdehnung auf die Bewachung von Asylbewerbern und
- Einholung einer polizeilichen / fachbehördlichen Stellungnahme
- Beteiligung des Landesamtes für Verfassungsschutz
- Erweiterung der besonderen Anforderungen an das Bewachungs-
- personal und Ausdehnung auf die Bewachung von Asylbewerbern und
aaFlüchtlingsunterkünfte sowie für Großveranstaltungen
- zusätzliche Überpüfungen nach § 34 a Abs. 1 a Satz 4 GewO
- Errichtung eines zentralen Bewacherregisters
- Änderungen der BewachV
- Maßnahmen bei ordnungsbehördlichen / polizeilichen Kontrollen
- Berücksichtigung der neuen Regelungen bei der Auflagenerteilung
- Umsetzung der neuen Regelungen beim Erstellen von Leistungsverzeichnissen bei der
aaAusschreibung und Vergabe von Bewachungsleistungen
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmenden
- Diskussion, Übungen / Beispielsbehandlung, Erfahrungsaustausch
- zusätzliche Überpüfungen nach § 34 a Abs. 1 a Satz 4 GewO
- Errichtung eines zentralen Bewacherregisters
- Änderungen der BewachV
- Maßnahmen bei ordnungsbehördlichen / polizeilichen Kontrollen
- Berücksichtigung der neuen Regelungen bei der Auflagenerteilung
- Umsetzung der neuen Regelungen beim Erstellen von Leistungsverzeichnissen bei der
aaAusschreibung und Vergabe von Bewachungsleistungen
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmenden
- Diskussion, Übungen / Beispielsbehandlung, Erfahrungsaustausch
Zielgruppe:
Mitarbeitende der Gewerbe- und Ordnungsbehörden / Bürgerämter, die § 34 a GewO und die BewachV anwenden und die Zulassungs- und Ausübungsvorschriften (geändert seit 01.12.2016) für das Bewachungsgewerbe umsetzen müssen; sowie Mitarbeiter/-innen, die Ausschreibungen nach VOL vorbereiten bzw. eine Auftragsvergabe abwickeln müssenHinweis:
Folgende Unterlagen sind mitzubringen (wenn vorhanden):
GewO, BewachV, Ordnungsbehörden- / Polizeigesetz (je nach Landesrecht)
Zeitrahmen:
09:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
08:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)
08:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar):
1 x Mittagessen incl. 1 Softgetränk
2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee und Gebäck/Snacks
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum
Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
1 x Mittagessen incl. 1 Softgetränk
2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee und Gebäck/Snacks
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum
Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.