
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Als


Vom Straßenfest über die Fahrradtour bis zum Radrennen, der § 29.2 sagt, was erlaubnisfähig ist. Seit dem 20. März 2008 (BAnz Nr. 48 vom 28.03.2008 S. 1106) gelten geänderte Regeln für die Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.

Seminarinhalte:
Das Seminar befasst sich mit den erforderlichen Genehmigungen nach der StVO und der zugehörigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift sowie nach dem Bundesfernstraßengesetz und den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer. Der § 29.2 StVO ist Dreh- und Angelpunkt für die Erlaubnis, eine Veranstaltung durchführen zu dürfen. Vom Straßenfest der Anliegergemeinschaft bis zum Radrennen werden die vom Veranstalter und von den Straßenverkehrs- sowie den Straßenbaubehörden zu beachtenden straßenverkehrs- und straßenrechtlichen Bestimmungen vorgestell

Das Seminar wird in bewährter Weise als "Workshop-Seminar" durchgeführt, die Teilnehmerfragen sollten dem Referenten drei Wochen vor der Veranstaltung übermittelt werden.
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Ordnungsämtern, Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden.
Seminardauer: |
9.00 – 16.30 Uhr (Präsenzseminar)
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Im Preis enthalten (Präsenzseminar): |
1 x Mittagessen und dazu ein Softgetränk |