Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum


Als  Präsenz-Seminar oder als  Online-Seminar buchbar!


Termine und Anmeldung




Vom Straßenfest über die Fahrradtour bis zum Radrennen, der § 29.2 sagt, was erlaubnispflichtig, bzw. erlaubnisfähig ist. Seit dem 20. März 2008 (BAnz Nr. 48 vom 28.03.2008 S. 1106) gelten geänderte Regeln für die Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, die am 15.11.2021 an die aktuelle Rechtslage angepasst wurden.
Die Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum erfordert auf der einen Seite eine perfekte Logistik, auf der anderen Seite die Einhaltung der Rechts- und Formvorschriften. Während die Verantwortung für die Planung und letztendlich für die Durchführung weitgehend beim Veranstalter liegt, sitzen Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Ordnungsbehörden bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben mit im Boot.
Die Schulungsunterlagen zu diesem Seminar stellt der Referierende auf einer digitalen Plattform in einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung.








Seminarinhalte:

Das Seminar befasst sich mit den erforderlichen Genehmigungen nach der StVO und der zugehörigen allg. Verwaltungsvorschrift sowie nach dem Bundesfernstraßengesetz und den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer. Der § 29.2 StVO ist Dreh- und Angelpunkt für die Erlaubnis, eine Veranstaltung durchführen zu dürfen.
Der Referierende stellt die vom Veranstalter und von den Straßenverkehrs- sowie den Straßenbaubehörden zu beachtenden straßenverkehrs- und straßenrechtlichen Bestimmungen vor und diskutiert sie mit den Seminarteilnehmenden.
Die Vorgaben über die behördlichen Zuständigkeiten entsprechend der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltung nach § 44 Absatz 3 StVO werden kurz vorgestellt, anschließend wird ausführlich die Frage behandelt, wer Adressat einer Anordnung nach § 29.2 für den Veranstaltungsteil und wer Adressat der Anordnung nach § 45 für die „Sperrgenehmigung“ sein darf und welche Konsequenzen aus der strikten Beachtung des § 45 Absatz 5 herzuleiten sind.


Zielgruppe:

Mitarbeitende von Ordnungsämtern, Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden


Seminarleitung:

Bernd Lohbeck, Bottrop


Seminardauer:

9:00 – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
8:00 – 15:00 Uhr (Online-Seminar)

 

 
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar):

1 x Mittagessen und dazu ein Softgetränk
2 Kaffeepausen mit Kaffe/Tee und Gebäck/Snacks
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum


Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.




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