Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum


Als  Präsenzseminar oder als  Web-Seminar buchbar!


Termine und Anmeldung



Vom Straßenfest über die Fahrradtour bis zum Radrennen, der § 29.2 sagt, was erlaubnisfähig ist. Seit dem 20. März 2008 (BAnz Nr. 48 vom 28.03.2008 S. 1106) gelten geänderte Regeln für die Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum erfordert auf der einen Seite eine perfekte Logistik, auf der anderen Seite die Einhaltung der Rechts- und Formvorschriften. Während die Verantwortung für die Planung und letztendlich für die Durchführung weitgehend beim Veranstalter liegt, sitzen Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Ordnungsbehörden bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben mit im Boot.



Seminarinhalte:

Das Seminar befasst sich mit den erforderlichen Genehmigungen nach der StVO und der zugehörigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift sowie nach dem Bundesfernstraßengesetz und den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer. Der § 29.2 StVO ist Dreh- und Angelpunkt für die Erlaubnis, eine Veranstaltung durchführen zu dürfen. Vom Straßenfest der Anliegergemeinschaft bis zum Radrennen werden die vom Veranstalter und von den Straßenverkehrs- sowie den Straßenbaubehörden zu beachtenden straßenverkehrs- und straßenrechtlichen Bestimmungen vorgestellt und diskutiert. Die Vorgaben über die behördlichen Zuständigkeiten entsprechend der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltung nach § 44 Absatz 3 StVO werden kurz vorgestellt, anschließend wird ausführlich die Frage behandelt, wer Adressat einer Anordnung nach § 29.2 für den Veranstaltungsteil und wer Adressat einer Anordnung nach § 45 für die "Sperrgenehmigung" sein darf und welche Konsequenzen aus der strikten Beachtung des § 45 Absatz 5 herzuleiten sind.

Das Seminar wird in bewährter Weise als "Workshop-Seminar" durchgeführt, die Teilnehmerfragen sollten dem Referenten drei Wochen vor der Veranstaltung übermittelt werden.


Zielgruppe:

Mitarbeiter von Ordnungsämtern, Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden.


Seminardauer:

9.00 – 16.30 Uhr (Präsenzseminar)
8.00 – 15.00 Uhr (Web-Seminar)

 

 
Im Preis enthalten (Präsenzseminar):

1 x Mittagessen und dazu ein Softgetränk
2 Kaffeepausen mit Kaffe/Tee und Gebäck/Snacks
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum





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