Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte


Als  Präsenz-Seminar oder als  Online-Seminar buchbar!

Termine und Anmeldung

Die Anzahl der Großraum- und Schwertransporte nimmt seit Jahren stetig zu; die Tendenz ist weiterhin steigend. Besonders die Schwertransporte gefährden die Straßeninfrastruktur. Eine ermessensfehlerfreie Verwaltungsentscheidung für die Festlegung von Auflagen und Bedingungen bedarf deshalb sorgfältiger Abwägung zwischen den öffentlichen Belangen und den besonderen Interessen der betroffenen Speditionen. In welchen Fällen werden Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO erforderlich? Wann sind Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO zu erteilen? Wird auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt? Im ersten Teil des Seminars werden diese grundsätzlichen Fragen beantwortet.
Im zweiten Teil beschäftigt sich das Seminar mit den für Großraum- und Schwertransporte geltenden Vorschriften für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO und den dazu im VkBl. 2014, S. 503, bekanntgegebenen neuen Empfehlungen. In diesem Zusammenhang werden die überarbeiteten Festlegungen zur Unteilbarkeit von Ladung besprochen.
Der dritte Teil des Seminars befasst sich mit der Anwendung des aktuellen Antragsformulars aus dem VEMAGS Verfahrensmanagement, das im Gegensatz zu dem in den RGSt 2013 veröffentlichten Formular für das Faxverfahren die Neuregelungen berücksichtigt, die die geänderten Verwaltungsvorschriften zu § 29 Absatz 3 beinhalten.
Im vierten und letzten Teil wird das Verwaltungsverfahren für Genehmigungen nach der VwV-StVO behandelt, und zwar sowohl zu Erlaubnissen nach § 29.3 als auch zu den Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 5. In diesem Abschnitt werden auch die GebOSt Gebührennummer 263.1 ff. und der damit verknüpfte VEMAGS-Gebührenrechner vorgestellt.
Das Seminar ist in erster Linie für Mitarbeitende der Straßenverkehrs- bzw. Straßenbaubehörden gedacht, die Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte erteilen. Doch auch für Mitarbeitende von Transportunternehmen können sich interessante Aspekte ergeben wenn das Verwaltungshandeln nachvollziehbar wird. Die Schulungsunterlagen zu diesem Seminar stellt der Referierende auf einer digitalen Plattform in einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung.

 

Seminarleitung

Bernd Lohbeck, Bottrop

 

Zielgruppe

Mitarbeitende von Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden,  Transportunternehmen sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die im Genehmigungsverfahren beteiligt sind

 

Seminardauer

9:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
8:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)

 

Seminarinhalte
Was sind Großraum- und Schwertransporte – Abgrenzung gemäß § 32 und § 34 StVZO
•    Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO
•    Empfehlungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO
•    Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 5
•    Verfahren nach der VwV-StVO in der Fassung vom 15.11.2021:
    1. Antrag prüfen
    2. Auflagen auswählen
        a) allgemeine Auflagen
        b) spezielle Auflagen
    3. Bescheid erstellen

 

Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen und dazu ein Softgetränk
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum
2 Kaffeepausen mit Kaffee/Tee und Gebäck

Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

 
 




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