Die Einrichtung von Verkehrsführungen im Zusammenhang mit Baustellen erfordert in sehr vielen Fällen auch die Errichtung transportabler Lichtzeichenanlagen.
Neben der Engstellensignalisierung (Lichtzeichenanlagen nach Typ „A“ bis „C“) gewinnt der Einsatz von Anlagen nach Typ „D“ der TL-Transportable Lichtzeichenanlagen immer weiter an Bedeutung. Die technischen Voraussetzungen dieser Anlagen erlauben heute Verkehrssteuerungen, die stationären Lichtzeichenanlagen entsprechen. Demzufolge werden immer höhere Anforderungen an die Fachfirmen für Baustellensicherung gestellt. Daneben sind die anordnenden Behörden, ob Baubehörden oder Straßenverkehrsämter, mit der Formulierung von Anforderung und gleichermaßen mit der Prüfung der verkehrstechnischen Unterlagen gefordert.
Deshalb ist das Ausbildungsziel dieses Lehrganges, Grundlagen der Lichtsignalisierung sowohl an der sogenannten „Engstelle“ als auch an Knotenpunkten zu vermitteln.
Er richtet sich vor allem an Personen, die über keine oder nur geringe Kenntnisse auf diesem Fachgebiet verfügen und sich in die Richtlinien zur Signalsteuerung (RiLSA) einarbeiten wollen. Den Teilnehmern werden keine Softwarelösungen vorgestellt, sondern sie sollen befähigt werden, einfache Rechenvorgänge zu verstehen und selbst nachzuvollziehen. Für Teilnehmer, die darüber hinaus mehr über die Lichtsignalisierung erfahren möchten, ist ein Erweiterungslehrgang geplant.
1. Entwurf des Signallageplanes Auf der Grundlage eines Lageplanes, zum Beispiel zu einem Knotenpunkt wird die Anwendung der sogenannten Schleppkurven vorgestellt. Der Teilnehmer kann in der Übung Fahrkurven von Fahrzeugen darstellen und daraufhin Haltlinien und die Standorte der Signalanlagen bestimmen (Abb. 1). 2. Strombelastungsplan Der Strombelastungsplan dient der Darstellung der Verkehrsbeziehung an einem Knotenpunkt. Es wird erläutert, wie dieser erstellt wird und welche Rückschlüsse auf die Signalisierung zu ziehen sind. (Abb. 2) 3. Phaseneinteilung/ Programmstruktur Aufbauend auf die Erkenntnisse bzw. Schlussfolgerungen, die aus den Verkehrsbeziehungen (dargestellt im Strombelastungsplan) gewonnen wurden, wird erläutert, wie die künftige Phaseneinteilung bzw. Programmstruktur entwickelt wird. Es wird auf einfache und für die Teilnehmer nachvollziehbare Aspekte Wert gelegt. Das Thema selbst kann nicht bis ins letzte Detail umfassend dargestellt werden, aber der Teilnehmer am Lehrgang wird z.B. die Phaseneinteilung in Zwei- und Mehrphasensysteme verstehen. 4. Berechnung der Zwischenzeit (tZ) Es wird erläutert, was unter dem Begriff Zwischenzeit zu verstehen ist, bzw. wie sie in der RiLSA definiert ist, nämlich als diejenige Zeit, zwischen dem Freigabezeitende (Grünende) der einen Verkehrsrichtung bis zum Freigabezeitbeginn (Grünanfang) der folgenden kreuzenden Verkehrsrichtung. Wie diese Zeit berechnet wird, wie Räum- und Einfahrwege bzw. die dafür benötigten Zeiten bestimmt werden, wird im Vortrag erläutert und an einfachen Beispielen geübt. Der Teilnehmer wird befähigt, diese Zwischenzeiten, die maßgeblich die Sicherheit einer LZA bestimmen, auch in Signalprogrammen zu erkennen bzw. abzulesen. Das ist insbesondere für die Teilnehmer wichtig, die verkehrstechnische Unterlagen zu prüfen bzw. zu beurteilen haben. Insofern ist der Lehrgang besonders für Straßenverkehrsbehörden empfehlenswert, weil diese Unterlagen verkehrsrechtlich anzuordnen sind. (Abb. 3)
Die Teilnehmer erhalten aktuelle Vorschriften und Richtlinien. Für die Übungen werden den Teilnehmern die sogenannten Schleppkurven und Längenmaßstäbe zur Verfügung gestellt.
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