
Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte
Als


Bedingungen und allgemeine Auflagen stellen für den Anwender der Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013) kein Hindernis dar, doch welche Auflagen des Auflagenkataloges sind für den speziell zu genehmigenden Großraum- oder Schwertransport anzuordnen? Der dritte Teil des Seminars beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen. Im vierten und letzten Teil wird das Verwaltungsverfahren für Genehmigungen nach der VwV-StVO behandelt, und zwar sowohl zu Erlaubnissen nach § 29.3 als auch zu den Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 5. Das Seminar ist in erster Linie für MitarbeiterInnen der Straßenverkehrs- bzw. Straßenbaubehörden gedacht, die Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte erteilen. Doch auch für MitarbeiterInnen von Transportunternehmen und Polizei können sich interessante Aspekte ergeben.
|
Seminarleitung: |
Bernd Lohbeck, Bottrop
|
Zielgruppe: |
• MitarbeiterInnen von Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden • MitarbeiterInnen von Transportunternehmen • Polizeibeamte, die im Genehmigungsverfahren beteiligt sind
|
Seminardauer: |
9.00 Uhr – 16.30 Uhr (Präsenzseminar)
|
Veranstaltungsinhalte: |
• Großraum- und Schwertransporte - Grundzüge - Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - Empfehlungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 - Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 5
• Verfahren nach RGST 2013 - Antrag prüfen - Auflagen auswählen: - allgemeine Auflagen - spezielle Auflagen - Bescheid erstellen
|
|