Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen wird oft als ein bloßes technisches Thema angesehen, nämlich wie und wo welche Verkehrszeichen und Einrichtungen im Zusammenhang mit einer Straßenbaustelle aufzustellen sind. Dass es hier aber ganz überwiegend um Fragen von Haftung und Verantwortung, um das Wissen über die Vorschriften und damit doch sehr stark auch um rechtliche Fragen geht, wird zumeist verkannt.
Dabei sind wir hier bei der Baustellensicherung, mehr noch als in anderen Lebensbereichen, von Vorschriften geradezu umstellt: Im Vordergrund steht natürlich das Verkehrsrecht und seine Anforderungen an die richtige Absicherung von Baustellen und damit die StVO, die Verwaltungsvorschrift zur StVO und die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, die RSA 21.
Das Thema beeinflusst aber auch in starkem Maße das Haftungsrecht und das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und damit das bürgerliche Recht. Hier die Weichen richtig zu stellen, bedeutet, Fehler und damit Risiken bei der Durchführung von Bauarbeiten zu vermeiden.
Welche Funktion haben die zusätzlichen, technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)? Kann oder muss jeder öffentliche Auftraggeber die ZTV-SA anwenden? Welche Vorteile im Hinblick auf die Haftung bietet der Einsatz der ZTV-SA dem Auftraggeber? Welche rechtlichen Risiken für die Beteiligten sind denn überhaupt mit der Straßenbaustelle verbunden? Sind denn Unfälle und ihre Folgen nicht überwiegend ein Problem des Bauleiters oder können etwa auch der Arbeitgeber sowie der Auftraggeber und seine Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden? Was ist mit der Straßenverkehrsbehörde und ihren Mitarbeitern? Stehen bei Unfällen nicht die Versicherungen ein? Was ist mit einem Regress?
Wer von den Beteiligten trägt ein strafrechtliches Risiko? Was ist mit Bußgeldern, wen trifft hier die rechtliche Keule? Zahlreiche und schwerwiegende Fragen und Risiken; und dabei ist dies nur ein Ausschnitt aus der Themenvielfalt, die bei diesem Seminar behandelt wird. Dazu gehören u. a. noch: Rechtsfragen der verkehrsrechtlichen Anordnung, Überwachung und Kontrolle, Verkehrssicherungspflicht, Umweltschutz usw.
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Bauleiterinnen und Bauleiter, Unternehmerinnen und Unternehmer; auf der Seite des Auftraggebers die Verantwortlichen für den Auftrag, vor allem aber die bei der Ausführung der Bauarbeiten und den Kontrollen tätigen Mitarbeitenden sowie die der Bauhöfe, Tiefbauämter, Straßenbauämter, Stadtwerke und anderen Versorgern sowie der Verkehrsbehörde
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