Rechtssichere Anwendung des Zwangsgeldes als Mittel der Vollstreckung von Bescheiden und Anordnungen


Als  Präsenzseminar oder als  Web-Seminar buchbar!

Termine und Anmeldung



Die Durchsetzung und Vollstreckung behördlicher Anordnungen und Maßnahmen gehört zum streng hoheitlichen Verwaltungshandeln und bedarf wegen der damit verbundenen unmittelbaren Eingriffe in die private Rechts- und Vermögenssphäre der Bürger einer hinreichend rechtssicheren Handhabung ebenso, wie einer praxisorientierten Umsetzung.

Das Zwangsgeld stellt in den meisten Fällen notwendiger Verwaltungsvollstreckung die verhältnismäßigste Maßnahme dar, bedarf aber sorgfältiger Vorbereitung der differenzierten Anwendung in der Praxis.

Die einzelnen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer zulässigen Anwendung zutreffend ausgewählter Zwangsmittel zu prüfen, deren systematische Anwendung und ein gerichtsfester Abschluss der angeordneten und durchgeführten Maßnahmen bedürfen genauer Kenntnis der gesetzlichen Umstände und Verfahren.

Das Seminar behandelt auch die landesspezifischen Besonderheiten des Vollstreckunsgrechts

 


Seminarleitung:

Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen


Seminarinhalte:

(beispielhafte Darstellung möglicher Themen)

- formelle und materielle Vollstreckungsvoraussetzungen

- Übersicht über den Verwaltungszwang und die Handlungsgrundsätze der Eingriffsverwaltung

- Abgrenzung der Verwaltungsvollstreckung zum Bußgeldverfahren

- Erlass eines vollstreckungsfähigen Bescheides

- Auswahl der richtigen und geeigneten Zwangsmittel als Abgrenzung der anderen Zwangsmittel zum Zwangsgeld

- Ermessensausübung (Auswahl, Fehler, Begründung)

- Ermittlung der Höhe eines anzudrohenden Zwangsgeldes

- Anwendung des Zwangsgeldes (Verfahren / Bescheide)

- Vollstreckung eines fälligen / festgesetzten Zwangsgeldes

- Prüfung und Durchführung der Ersatzzwangshaft

- Besondere Zustellungsfragen

- Behandlung von Problemen anhand von Beispielfällen oder konkreten Fällen der Teilnehmenden

- Diskussion und Erfahrungsaustausch

 

Zielgruppe:

Dienstkräfte aller Kommunalverwaltungen, die ordnungsbehördliche Anordnungen und Bescheide erlassen sowie mit Vollstreckungs- und Vollzugsaufgaben (Ordnungs-, Gewerbe-, Gaststätten-, Bau- und Straßenverkehrsämtern, Melde- und Passämter; auch Vollstreckungsbedienstete im Innen- / Außendienst) betraut sind.

 

Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden):

OWiG, Landespolizeirecht / -ordnungsbehördenrecht, Landesvollstreckungsgesetz

 

Ziel des Seminars:

Rechtsgrundlagen und weitergehende Zusammenhänge der Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, systematische Vorgehensweise im Vollstreckungsrecht; rechtssichere Anwendung und effiziente Durchsetzung des Zwangsmittel "Zwangsgeld", auch in schwierigen Fällen; Bearbeitung gezielter Einzelfälle – problem-orientierte Lösungen

 

Zeitrahmen:

09.00 Uhr – 16.30 Uhr (Präsenzseminar)
08.00 Uhr – 15.00 Uhr (Web-Seminar)


Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.





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