
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Als


Weniger Verkehrszeichen – Bessere Beschilderung: Die seit mehr als zehn Jahren gefestigte obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung, der Absatz 9 Satz 1 und 2 des § 45 StVO und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 – 43 StVO fordern einen sparsamen Umgang mit Verkehrszeichen und -einrichtungen. Wissenschaftliche Studien wie etwa der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen haben gezeigt, dass eine Häufung von Verkehrszeichen die Verkehrsteilnehmenden überfordern kann und die Verkehrssicherheit vermindert statt sie zu verbessern. Das Seminar soll helfen, die Entscheidungen innerhalb einer Behörde gegenüber anderen Behörden und auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu begründen, sowie den Teilnehmenden die Sicherheit geben, ihre verantwortungsvolle Tätigkeit unter Berücksichtigung des Ziels „Vision Zero“ auszuüben, um Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr möglichst auszuschließen. Die Veränderung des Ductus der StVO erleichtert eine menschenfreundlichere Verkehrsraumgestaltung. Die Seminarunterlagen stellt der Referent auf einer digitalen Plattform in einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung. |
Seminarleitung: |
Bernd Lohbeck, Bottrop
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Zielgruppe: |
Mitarbeitenden von Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden
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Seminardauer: |
9:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar) |
Seminarinhalte |
• Einführung: Straßenrecht – Straßenverkehrsrecht • Sachliche Zuständigkeit (§ 44 StVO), Grundzüge • Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden (§ 45 StVO) • Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 39 - 43 StVO), Grundregeln für das Anbringen von VZ und VE • Zweifelsfragen - Fälle aus der Praxis, Schwerpunkt: Beschilderung |
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar): 1 x Mittagessen und dazu ein Softgetränk Mineralwasser und/oder Apfelsaft ohne Limit im Tagungsraum 2 Kaffeepausen mit Kaffee/Tee und kleinen Snacks Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. |