Sondernutzungsrecht in der kommunalen Praxis
Als Präsenz-Seminar oder als Online-Seminar buchbar!
Die öffentlich gewidmeten Straßen unterliegen dem Gemeingebrauch als so genanntes "Jedermannsgebrauchsrecht", werden aber auch für zahlreiche gewerbliche, private und sonstige Zwecke in Anspruch genommen. Diese Privilegierung ist straßen- und wegerechtlich als Sondernutzung zu qualifizieren und unterliegt damit der Erlaubnispflicht durch die zuständige Straßenbaubehörde / den Straßenbaulastträger (z. B. Außenbestuhlungen von Gaststätten, Warenkörbe und –ständer von Geschäften, Gerüste und Container bei Baumaßnahmen, auf Gehwegen und Fahrbahnen). Neben der Sondernutzungserlaubnis als solcher können im Einzelfall auch straßenverkehrs-, ordnungs- und baurechtliche Belange berührt sein.
Die zuständigen Behörden haben bei der Erlaubniserteilung grundsätzlich ein Ermessen, das aber häufig durch die regelmäßige Verwaltungsübung selbst "auf Null reduziert" ist – dies kann bei entsprechender Zunahme und Häufung ein Problem für die Ablehnung gleichgelagerter Fälle ebenso darstellen, wie für die Leichtigkeit des Verkehrs und ein unbeeinträchtigtes Ortsbild.
Das Seminar stellt die unterschiedlichen Sondernutzungen (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich für Ver- und Entsorgungsleitungen ) und Zuständigkeiten nach FStrG / Landesstraßengesetz dar. Es werden die straßen- und wegerechtlichen Begriffe des Gemeingebrauchs, gesteigerten Anliegergebrauchs und Sondernutzung erörtert und Verfahren und Abläufe bei der Prüfung und Erlaubniserteilung (z. B. Beteiligung anderer Träger öffentlicher Belange, Erlass kommunaler Sondernutzungs- und –gebührensatzungen, Erfordernis oder Wegfall weiterer Erlaubnisse und Genehmigungen z. B. nach StVO) ebenso besprochen, wie die Befugnisse der zuständigen Behörden beim Vollzug der Erlaubnisse, insbesondere die Durchsetzung damit verbundener Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen). Ein weiteres Themenfeld ist die Behandlung unerlaubter Sondernutzungen (z. B. "wildes" Plakatieren, Autowracks, Müllablagerungen, Verschmutzung von Fahrbahnen)oder einschlägiger Probleme (z. B. "Verkaufsparken", Werbeanhänger).Seminarleitung:
Diplom-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Straßenbaubehörden, Straßenverkehrsbehörden, Ordnungsämtern
Seminarinhalte:
- Unterschiedliche Sondernutzungen und Zuständigkeiten nach FStrG/Landesstraßengesetz
- Straßen- und wegerechtliche Begriffe des Gemeingebrauchs
- Gesteigerter Anliegergebrauch und Sondernutzung
- Verfahren und Abläufe bei der Prüfung und Erlaubniserteilung
- Befugnisse der zuständigen Behörden beim Vollzug der Erlaubnisse
- Unerlaubte Sondernutzungen oder einschlägige Probleme
Hinweis: Das Thema Unerlaubte Sondernutzungen wird in diesem Seminar nicht vertieft behandelt. Das Thema Unerlaubte Sondernutzungen nach Straßen- und Wegerecht wird in einem Seminar mit Workshopcharakter ausführlich behandelt und kann zusätzlich gebucht werden.
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Zum Seminar mitzubringende Rechtsvorschriften (soweit vorhanden):
- StVO mit VwV
- StVG
- Landesstraßengesetz
- FStrG
- RSA
- landesrechtliche Ordnungsvorschift
- landesrechtliche Vorschriften des Verwaltungsverfahrens-, -zustellungs- und -vollstreckungsrecht
Zeitrahmen:
09:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
08:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar):
1 x Mittagessen incl. 1 Softgetränk
2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee und Gebäck/Snacks
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum
Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.