Verkehrssicherungspflicht als Veranstalter – Allgemeine Haftungsfragen für Kommunen
Verkehrssicherungspflichten als Veranstalter – Allgemeine Haftungsfragen für Kommunen
Als Präsenz-Seminar oder als Online-Seminar buchbar!
Die Durchführung und ordnungsbehördliche Begleitung von Veranstaltungen aller Art (Volksfeste, öffentliche und private Vergnügungen, Konzerte, Open-Air-Veranstaltungen etc.) durch die Kommunen eröffnet hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht für kommunale Einrichtungen und der allgemeinen Amtspflicht zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verschiedene Risiken für die Kommune selbst und ihre hierbei tätig werdenden Bediensteten. Diese Risiken differenzieren sich auch weiter danach, ob die Kommunen als Veranstalter selbst, Mitveranstalter oder Subunternehmer, Vermieter und Verpächter von kommunalen Räumlichkeiten und Einrichtungen oder als zuständige Sicherheits- und Ordnungsbehörde eingebunden ist.
Mit dem Seminar sollen die unterschiedlichen Haftungs- und Verantwortungsansätze aufgezeigt und Möglichkeiten diskutiert werden, hinreichende Maßnahmen zu treffen, die eine ordnungsgemäße Veranstaltungsdurchführung erlauben und größtmöglichen Schutz vor Schadensersatz aus Amtshaftung etc. bieten.
Seminarleitung:
Zielgruppe:
Dienstkräfte bei Gemeinden, Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften, die mit der Planung und Durchführung bzw. Genehmigung von kommunalen Veranstaltungen betraut sind
Seminarinhalte:
• Rechtsgrundlagen und allgemeine Zusammenhänge des Ordnungs- und Gewerberechts, sowie der zivilrechtlichen Haftungsregeln und Schadenersatzanspuchsnormen (vertragliche / deliktische Haftung, Amtshaftung)
• Haftungsgrundlagen bei öffentlichen / privaten Veranstaltungen (Volksfeste, Umzüge, Prozessionen, Kirchweihen, Open-Air ), insbesondere für Veranstalter und / oder Genehmigungsbehörden (Ordnungs- und Gewerbeamt, Bauaufsichtsamt, Lebensmittelüberwachung, Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger)
• Abgrenzung zu und Pflichten aus anderen Zuständigkeiten (Immissionsschutz, Naturschutz, Verkehrssicherheit, Jugendschutz)
• Vorsorgemaßnahmen (Genehmigungsinhalte, Haftungsausschlüsse, Abschluss von Versicherungen)
• Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen
• aktuelle Rechtsprechung
• Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmenden
Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden):
BGB, landesrechtliches Ordnungsbehörden- bzw. Polizeigesetz, GewO, GastG bzw. Landesgaststättengesetz
Zeitrahmen:
09:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
08:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)
Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.