Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens – Befugnisse und Anwendung im Straßenverkehrsrecht
Als Präsenz-Seminar oder als Online-Seminar buchbar!
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gehört zu den klassischen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden als Sonderordnungsbehörden als Eingriffsverwaltung im Rahmen der Gewährleistung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (hier Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs) bei Störungen, Zuwiderhandlungen etc., die von den zuständigen Verfolgungsbehörden rechtssicher beherrscht werden müssen.
Dabei kommt es zum einen darauf an, die grundsätzlich „erzieherische Wirkung“ von Verwarnungs- und Bußgeldern zu erzielen, zum anderen aber ggf. auch weitere, verwaltungsbehördliche Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die weitere Gefahren verhüten oder bestehende Störungen unterbinden.
Das Seminar soll die spezifischen Besonderheiten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf straßenverkehrsrechtlicher Grundlage, dessen verfahrensmäßige Abwicklung und spezielle Fragen (beispielsweise Beweissicherung, Auftreten vor Gericht, Beurteilung und Anordnung notwendiger Nebenfolgen etc.) beleuchten.
Seminarleitung:
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Seminarinhalte:
- Bedeutung der Ordnungswidrigkeiten als so gen. „Verwaltungsunrecht“ (Abgrenzung zur Straftat)
- Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde als Sonderordnungsbehörde im Rahmen der Verhütung und Unterbindung / Verfolgung und Ahndung von Verstößen
- Systematik und Grundsätze des Ordnungswidrigkeitsverfahrens
- Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere Zentralen Bußgeldstellen bzw. der Vollzugspolizei
- Ermittlung der Tatumstände und Tatvorwürfe; Beweiserhebung und -sicherung
- Anhörung und Verwarnung; Bedeutung des Opportunitätsprinzips
- Erlass des Bußgeldbescheides und weitere Verfahrensverfügungen (Einziehung, Verwertung, Nebenfolgen wie Fahrverbot, Eintragungen im GZR, VZR etc.)
- Einbeziehung von Regeltatbestandskatalogen (Verwarnungsgeld- / Bußgeldkatalog); Zulässigkeit von Abweichungen
- Abwicklung und Besonderheiten des Einspruchsverfahrens; Auftreten vor Gericht
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmenden
- Diskussion, Übungen / Beispielsbehandlung, Erfahrungsaustausch
Zielgruppe:
Mitarbeitende der Bußgeldstellen und Straßenverkehrsbehörden bzw. sonstiger Dienststellen / Ordnungs-/Bürgerämter, die bewehrte Vorschriften umsetzen, und die Grundzüge und Systematik des Ord-nungswidrigkeitenrechts kennen lernen wollen
Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden):
OWiG, Landespolizeirecht / -ordnungsbehördenrecht
Ziel des Seminars:
• Sichere Anwendung der Rechtsgrundlagen und Befugnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht mit Schwerpunkt Straßenverkehr
• Verfolgungsgrundsätze und VerfahrensabwicklungZeitrahmen:
09:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
08:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar):
1 x Mittagessen incl. 1 Softgetränk
2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee und Gebäck/Snacks
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum
Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.