Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens – Befugnisse und Anwendung


Als  Präsenzseminar oder als  Web-Seminar buchbar!

Termine und Anmeldung


 

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gehört zu den klassischen Aufgaben der Sicherheits- und Ordnungsbehörden als Eingriffsverwaltung im Rahmen der Gewährleistung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Störungen, Zuwiderhandlungen etc., die von den zuständigen Verfolgungsbehörden rechtssicher beherrscht werden müssen.

Dabei kommt es zum einen darauf an, die grundsätzlich „erzieherische Wirkung“ von Verwarnungs- und Bußgeldern zu erzielen, zum anderen aber ggf. auch weitere, verwaltungsbehördliche Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die weitere Gefahren verhüten oder bestehende Störungen zu unterbinden.

Das Seminar soll die allgemeinen Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, dessen verfahrensmäßige Abwicklung und spezielle Fragen (beispielsweise Beweissicherung, Auftreten vor Gericht, Beurteilung und Anordnung notwendiger Nebenfolgen etc. ) ebenso beleuchten, wie auch spezifische Besonderheiten ausgewählter Ordnungsrechtsmaterien (z.B. Gewerbe-, Melde-, Pass- und Ausweis-, Straßen-, Immissionsschutz-, Baurecht etc.) behandeln.


 

Seminarleitung:

Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen

 

Seminarinhalte:

- Bedeutung der Ordnungswidrigkeiten als so gen. „Verwaltungsunrecht“ (Abgrenzung zur Straftat)

- Aufgaben der Sicherheits- und (Sonder-) Ordnungsbehörden im Rahmen der Verhütung und Unterbindung / Verfolgung und Ahndung von Verstößen

- Systematik und Grundsätze des Ordnungswidrigkeitsverfahrens

- Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere Zentralen Bußgeldstellen bzw. der Vollzugspolizei

- Ermittlung der Tatumstände und Tatvorwürfe; Beweiserhebung und -sicherung

- Anhörung und Verwarnung; Bedeutung des Opportunitätsprinzips

- Erlass des Bußgeldbescheides und weitere Verfahrensverfügungen (Einziehung und Verwertung von Tatwerkzeugen, Nebenfolgen wie Fahrverbot, Eintragungen im GZR, VZR etc.)

- Abwicklung und Besonderheiten des Einspruchsverfahrens; Auftreten vor Gericht

- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmenden

- Diskussion, Übungen / Beispielsbehandlung, Erfahrungsaustausch


Zielgruppe:

Mitarbeitende der Bußgeldstellen und Ordnungs-/Bürgerämter bzw. sonstiger Dienststellen, die bewehrte Vorschriften umsetzen,die die Grundzüge und Systematik des Ordnungswidrigkeitenrechts kennen lernen wollen.


Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden):

OWiG, Landespolizeirecht / -ordnungsbehördenrecht

 

Ziel des Seminars:

-   Sichere Anwendung der Rechtsgrundlagen und Befugnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht

-   Verfolgungsgrundsätze und Verfahrensabwicklung

-   Umsetzung auf verschiedenste Zuständigkeiten (Gewerberecht, Verkehrsrecht, Straßenrecht, Baurecht, Immissionsschutzrecht, Melde- und Passrecht etc.)

 

Zeitrahmen:

09:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenzseminar)
08:00 Uhr – 15:00 Uhr (Web-Seminar)

 

Im Preis enthalten (Präsenzseminar):
1 x Mittagessen incl. 1 Softgetränk
2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee und Gebäck/Snacks
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum


Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.




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