Rechtssichere Anwendung der Ersatzvornahme als Mittel der Vollstreckung von Bescheiden und Anordnungen


Als  Präsenz-Seminar oder als  Online-Seminar buchbar!

Termine und Anmeldung




Die Durchsetzung und Vollstreckung behördlicher Anordnungen und Maßnahmen gehört zum streng hoheitlichen Verwaltungshandeln und bedarf wegen der damit verbundenen unmittelbaren Eingriffe in die private Rechts- und Vermögenssphäre der Bürger einer hinreichend rechtssicheren Handhabung ebenso, wie einer praxisorientierten Umsetzung.

Die Ersatzvornahme stellt in den vielen Fällen notwendiger Verwaltungsvollstreckung die zweckmäßigste Maßnahme dar, um rechtswidrige und gefährliche Umstände und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar zu beseitigen, bedarf aber sorgfältiger Vorbereitung der differenzierten Anwendung in der Praxis.

Die einzelnen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer zulässigen Anwendung zutreffend zu prüfen, deren systematische Anwendung (z.B. Ausschreibungsverfahren bei zu erwartenden hohen Kosten der Ersatzvornahme bzw. deren Durchführung im Rahmen des Sofortvollzuges)  und ein gerichtsfester Abschluss der angeordneten und durchgeführten Maßnahmen nebst ihrer ordnungsgemäßen Kostenabrechnung bedürfen genauer Kenntnis der gesetzlichen Umstände und Verfahren.

Das Seminar behandelt auch die landesspezifischen Besonderheiten des Vollstreckunsgrechts.




Seminarleitung:

Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen


Seminarinhalte:

( beispielhafte Darstellung möglicher Themen )

- formelle und materielle Vollstreckungsvoraussetzungen

- Übersicht über den Verwaltungszwang und die Handlungsgrundsätze der Eingriffsverwaltung

- Erlass eines vollstreckungsfähigen Bescheides

- Auswahl der richtigen und geeigneten Zwangsmittel als Abgrenzung der anderen Zwangsmittel zur Ersatzvornahme

- Ermessensausübung (Auswahl, Fehler, Begründung)

- Ermittlung der Kosten einer Ersatzvornahme (Vorbescheid)

- Anwendung der Zwangsmittel (Verfahren / Bescheide)

- Ersatzvornahme im Sofortvollzug (z.B. Abschleppmaßnahme)

- Anwendung des Privatrechts bei Auswahl und Auftragserteilung an den ausführenden Dritten

- Durchsetzung der Vollstreckungsmaßnahme

- Besondere Zustellungsfragen

- Behandlung von Problemen anhand von Beispielfällen oder konkreten Fällen der Teilnehmenden

- Diskussion und Erfahrungsaustausch


Zielgruppe:

Dienstkräfte aller Kommunalverwaltungen, die ordnungsbehördliche Anordnungen und Bescheide erlassen sowie mit Vollstreckungs- und Vollzugsaufgaben (Ordnungs-, Gewerbe-, Gaststätten-, Bau- und Straßenverkehrsämtern, auch Vollstreckungsbedienstete im Innen- / Außendienst)

 

Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden):

OWiG, Landespolizeirecht /-ordnungsbehördenrecht, Landesvollstreckungsgesetz

 

Ziel des Seminars:

Rechtsgrundlagen und weitergehende Zusammenhänge der Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, systematische Vorgehensweise im Vollstreckungsrecht; rechtssichere Anwendung und effiziente Durchsetzung des Zwangsmittel Ersatzvornahme, auch in schwierigen Fällen; Bearbeitung gezielter Einzelfälle – problem-orientierte Lösungen

 

Zeitrahmen:

09:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
08:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)

Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.





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