Erforderliche Fachkenntnisse für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA (2-tägig)
Qualifikation des Verantwortlichen nach MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA für innerörtliche Straßen, Landstraßen und Bundesautobahnen (2-tägig)
Um eine Gefährdung der mit den Arbeiten im Bereich von Baustellen tätigen Personen und der Verkehrsteilnehmenden weitgehend auszuschließen, müssen Verkehrssicherungsarbeiten so ausgeführt sein, wie diese sich in den Regelwerken wiederfinden. Dazu gehört ein hohes Maß an Qualität für die Durchführung solcher Leistungen in Bezug auf Material, Mensch und Maschine.
Sowohl neuzeitige Straßenausstattungsmaterialien, als auch Fachwissen der Unternehmer und deren Personal gehören zur Selbstverständlichkeit dieser Unternehmerbranche. Seit fast zwei Jahrzehnten sind vorschriftsmäßig ausgeführte Verkehrsabsicherungen an Arbeitsstellen auf Straßen - von der Planerstellung über die Einrichtung, Kontrolle und Wartung bis zum Abbau - das Betätigungsfeld von Profis, welche die Voraussetzungen für die Durchführung solcher im Mietverfahren angewandten Leistungen erbringen. Nach den Grundsätzen des vom Bundesminister für Verkehr eingeführten Merkblatts über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) sollten grundsätzlich bei der Erteilung von Aufträgen nur solche Unternehmen von der Behörde berücksichtigt werden, die nach den Grundsätzen der VOB/A – ATV DIN 18329 in Verbindung mit RSA 2021 1.4 Inhalt der Anordnung und Verkehrszeichenpläne (3) Verantwortlicher und ZTV-SA 97 über die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verfügen. Spezialfirmen, die nach angeordneten Verkehrszeichenplänen diese Art von Arbeiten ausführen, sichern kurz- und langfristige Arbeitsstellen auf Autobahnen, Landstraßen und im innerörtlichen Bereich fachgerecht ab, so dass der Verkehr während der Bauphasen reibungslos weiterlaufen kann. Neben den in den Ausschreibungs- und Bauvertragstexten geforderten Leistungen bezüglich Kontrolle, Wartung und Qualitätssicherung sollten auch gezielte Eigenüberwachungen an Ort und Stelle stattfinden. Der benannte Verantwortliche selbst oder sein geeigneter und qualifizierter Beauftragter ist der direkte Vertragspartner der Behörde. Nicht selten ist die Verkehrsabsicherungsfirma als Subunternehmer für den eigentlichen Bauunternehmer tätig. In solch einem Fall trägt die Verantwortung für die Absicherungsmaßnahme das Verkehrsabsicherungsunternehmen. Die Pflicht zur Absicherung einer Baustelle, die sich auf den Straßenverkehr auswirken kann, entspricht der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Sie bedeutet die Verpflichtung desjenigen, der eine Gefahrenstelle eröffnet, dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu Schaden kommt. Hierfür muss er alle zur Gefahrenabwehr notwendigen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen treffen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und erleidet ein anderer dadurch einen Schaden, muss er dem Geschädigten Schadensersatz leisten. Entscheidende Bedeutung kommt der Frage zu, wer die Verantwortung für die richtige Absicherung einer Arbeitsstelle trägt. Es entspricht bestehender Rechtsprechung deutscher Gerichte, dass sich die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers bei Vergabe der Bauarbeiten an einen Unternehmer auf diesen übertragen wird. Die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers wandelt sich dann in eine Überwachungspflicht. Sicherzustellen ist, dass der Verantwortliche oder sein geeigneter Vertreter zwecks Erfüllung aller Anforderungen auf Verlangen den Sachkundenachweis gemäß der Regelwerke zu erbringen hat. Aufschluss hierzu gibt wiederum das MVAS 99 in der Betroffenengruppe D und E. Daher ist die regelmäßige Schulung des Personals, welche die Qualifikation und Eignung des Verantwortlichen auszeichnet, notwendig. Nur Fachkräfte, welche die Voraussetzungen nach dem MVAS 99 erfüllen, sind geeignet, entsprechende Arbeiten auszuführen. Teilnehmende am Seminar erhalten Arbeitsunterlagen mit entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sowie einen Nachweis über entsprechende Schulung.
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Seminarleitung: |
Dipl.-Ing. Heinz Kirchhof und |
Zielgruppe: |
Verantwortliche der Auftragnehmer, Mitarbeitende von Straßenbau- und Tiefbauämtern, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden, Stadtwerke, Eigenbetriebe, Versorgungs- und Telekommunikationswirtschaft, Verkehrsbetriebe, private Bauwirtschaft, Handwerksbetriebe
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Seminardauer: |
jeweils 9:00 Uhr – 16:30 Uhr
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Seminarinhalte: |
Allgemein: - Übersicht der Regelwerke - Grundlagen RSA - Planung bzw. Nutzung der Regelpläne - Sensibilisierung - Grundzüge MVAS Rechtsgrundlagen: - StVO / RSA - Verkehrsrechtliche Anordnung - Verkehrssicherungspflicht - Verantwortung und Haftung - Wartung und Kontrolle - Straßenrecht - Strafrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht Technische Grundlagen: - ZTV_SA - Technische Lieferbedingungen (TL`s) - Verkehrszeichen (Anbringung und Aufstellung) - Verkehrseinrichtungen - Mängel und Risiken - Leitmale und bauliche Leitelemente - Verkehrsführung - Warnposten - Schutzeinrichtungen - Warnkleidung - Sicherheitskennzeichnung - Arbeitsschutz (z. B. ASR A 5.2) / Umweltschutz - sonstige Regelwerke |
max. Gruppengröße: |
25 Personen
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Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar): 1 x Mittagessen und dazu ein Softgetränk Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum 2 Kaffeepausen mit Kaffee/Tee und Gebäck |
Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten Sie ein Schulungszertifikat mit dem Vermerk, dass die Schulungsinhalte den Vorgaben des MVAS 99, der RSA 21 und der ZTV-SA entsprechen. |