Grundsätze für Aufstellung und Unterhaltung von vertikalen Verkehrszeichen



 

Sie alle kennen die Formulierung „Schilderwald“. Sie ist letztendlich ein Ergebnis unserer Mentalität, sich möglichst gegen alles abzusichern, was stört, was nicht sein darf, was verhindert gehört. Nun, sicher haben wir – als Verkehrsteilnehmende individuell dazu befragt – eher die Meinung, dass zu viele Schilder im Straßenraum herumhängen oder stehen.

Verkehrszeichen haben aber im Grunde einen Sinn. Vielleicht sogar mehrere: Sie regeln den Verkehr, sie informieren über Gefahrenstellen, und sie weisen den Weg. Sie sorgen damit für mehr Verkehrssicherheit.

Verkehrszeichen sind Standardverkehrszeichen, mit oder ohne Zusatzzeichen, aber auch Wegweiser an Kreuzungen, rechts neben der Fahrbahn, oder auch über dieser – egal ob auf der Autobahn oder der Kreis- oder Innerortsstraße.

Verkehrszeichen werden produziert gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nach den durch das Bundesverkehrsministerium seit 1960 anerkannten Gütebedingungen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und -einrichtungen (GVZ). Die GVZ erteilt die Befugnis zur Herstellung von Verkehrszeichen über einen aufwendigen Zulassungsprozess, bei dem Personal, Technik und Qualität des Prüfprodukts zur Erstzulassung und dann jährlich zur weiteren Zulassung eines Betriebes führen. Jedes Unternehmen kann diese Fähigkeit erwerben, ob national oder europäisch. Dadurch, dass diese Betriebe ständiger Fremdüberwachung unterliegen, ist die dauerhafte Qualität für den Besteller gesichert. Als Zeichen dieser Qualität dürfen die durch die GVZ legitimierten Betriebe das RAL-Gütezeichen auf der Rückseite des Schildes aufbringen, das – siehe oben – durch VwV-StVO und die Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Verkehrszeichen (TLP VZ) gefordert ist. Hier wird ganz klar und dezidiert heraus gezeigt, dass Hinterhofbetriebe nicht befugt sind, ohne diese Qualitätsüberwachung Schilder zu verkaufen.

Nun, die VwV-StVO leitet sich von der StVO ab, einer Verordnung mit Gesetzescharakter, anders als ein Gesetz hinsichtlich des Herausgebers und der Informationstiefe, weswegen der Vortrag mit den Positionen der StVO, Verkehrszeichen betreffend, beginnt. In der VwV-StVO wird zu fast jedem Verkehrszeichen weitere Information festgelegt. In den Bildern im Text sehen Sie offensichtliche Verstöße gegen diese, in den meisten Fällen mit dem gesunden Menschenverstand nachvollziehbaren, Festlegungen. Es kann nicht sein, dass Wegweiser so lange vorgehalten werden, bis sie – besonders nachts – nicht mehr sichtbar, und damit wertlos sind. Oder, wenn man sie so hoch und so klein aufstellt, dass sie weder im Scheinwerferlicht, noch sonst überhaupt sichtbar sind.

 Wenn Verkehrszeichen angeordnet werden, hat dies einen Grund. In den allermeisten Fällen könnte dieser Grund sein, dass sie befolgt werden sollen. Aus der langjährigen Erfahrung des Referenten zu diesem Thema soll deutlich werden, dass Anordnungen zur Aufstellung von Verkehrszeichen möglicherweise noch besser ausgeführt werden können, wenn noch mehr Kenntnisse über die vielen Verordnungen bekannt sind. Es geht also definitiv um Hilfestellung, nicht um den erhobenen Zeigefinger.

Der Verkehrszeichenkatalog ist eine Anlage zur VwV-StVO. Besonders in 2021, zur Fertigstellung der RSA 21, wurden sehr viele neue Verkehrszeichen in den VzKat integriert. So kann sichergestellt werden, dass Besteller (Auftraggeber) und Werke (Auftragnehmer) aufgrund der dezidiert festgelegten Nummern das Schild bekommen, das sie wünschen.

In der Folge gibt es weitere Vorschriften zu Verkehrszeichen und deren Aufstellvorrichtungen, die allesamt benötigt werden, um Ausschreibung, Bestellung und Ersatzbeschaffung betreffen.

Gerade die Frage nach der passiven Sicherheit von Schildern oder Wegweisern mag Behörden und Straßenmeister im Falle eines Unfalles Fahrzeug gegen Wegweiser beunruhigen. Diese Frage und seine Antwort wurde seitens des Referenten seit 2012 begleitet und kann Auskunft im Einzelfall geben.

Nun ist es aber auch so, dass Verkehrszeichen aus Blech und einer vergänglichen Folie bestehen. Irgendwann fällt die Funktion der Information durch Sichtbarkeit, besonders bei Dunkelheit, dann eben weg. Auch hier vermittelt das Seminar Wege, wie diese Situation im Sinne der Straßenverkehrssicherheit überprüft und situativ gelöst werden kann.

Seminarinhalte:

Regelwerke
- Straßenverkehrsordnung (StVO 2021)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO 2017/ Novelle 2021)
- Verkehrszeichenkatalog (VzKat 2017, Ausgabe 2021)
- Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000)
- Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen (RUB 2021)
- Merkblatt für die temporäre Umleitungsbeschilderung (M TU 2022)
- ARS 02/2022 Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, hier: Auskreuzvorrichtungen (ZTV-SA 1997)
- Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (M LV 2011)
- Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ( R-FGÜ 2001)

 

Zielgruppe:

Leitung und Mitarbeitende von Verkehrsbehörden, Straßenbaulastträgern, Ingenieur- und Planungsbüros, Ordnungsämtern, Straßenmeistereien, Leitung von kommunalen Bauhöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Seminarleitung:
Dipl.-Ing. Gregor Becker, Walldorf
Geschäftsführer IVSt
Leiter der FA Verkehrszeichen

Seminardauer Präsenzseminar:
9:00 Uhr – 16:30 Uhr

Im Preis enthalten:
1 x Mittagessen und dazu ein Softgetränk
Apfelsaft und/oder Mineralwasser ohne Limit im Tagungsraum
2 Kaffeepausen mit Kaffee/Tee, Obst und Gebäck

Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.





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