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Am 11.12.2024 wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert, am 11. April 2025 trat die an die Änderungen angepasste allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO in Kraft, die den Mitarbeitenden der Anordnungsbehörden Hinweise für ihre Ermessenausübung gibt. Der Schutz der Umwelt, des Klimas, der Gesundheit sowie die Unterstützung geordneter städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen können jetzt leichter als Grundlagen verkehrsrechtlicher Maßnahmen dienen. Die Forderung nach den Vorgaben des Grundgesetzes das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu berücksichtigen bleibt dabei bestehen.
Weniger Verkehrszeichen – Bessere Beschilderung: Die seit mehr als zehn Jahren gefestigte obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung, der Absatz 9 Satz 1 und 2 des § 45 StVO und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 – 43 StVO fordern einen sparsamen Umgang mit Verkehrszeichen und -einrichtungen. Wissenschaftliche Studien wie etwa der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen haben gezeigt, dass eine Häufung von Verkehrszeichen die Verkehrsteilnehmenden überfordern kann und die Verkehrssicherheit vermindert statt sie zu verbessern.
Das Seminar soll helfen, die Entscheidungen innerhalb einer Behörde gegenüber anderen Behörden und auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu begründen, sowie den Teilnehmenden die Sicherheit geben, ihre verantwortungsvolle Tätigkeit unter Berücksichtigung des Ziels „Vision Zero“ auszuüben, um Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr möglichst auszuschließen. Die Veränderung des Ductus der StVO erleichtert eine menschenfreundlichere Verkehrsraumgestaltung. Die Seminarunterlagen stellt der Referent auf einer digitalen Plattform in einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung.
Einführung: Straßenrecht – Straßenverkehrsrecht – Öffentliche Straßen, Sondernutzung, Gemeingebrauch
Sachliche Zuständigkeit (§§ 44, 44a StVO), Grundzüge
Aufgaben der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden (§ 45 StVO)
Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 39 – 43 StVO), Grundregeln für das Anbringen von VZ und VE
Zweifelsfragen – Fälle aus der Praxis, Schwerpunkt: Beschilderung
Mitarbeitende von Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden
Zeitrahmen
08:00 Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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