Startseite | Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Vom Straßenfest über die Fahrradtour bis zum Radrennen, der § 29.2 sagt, was erlaubnispflichtig, bzw. erlaubnisfähig ist. Seit dem 20. März 2008 (BAnz Nr. 48 vom 28.03.2008 S. 1106) gelten geänderte Regeln für die Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, die am
10. April 2025 an die aktuelle Rechtslage angepasst wurden.
Die Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum erfordert auf der einen Seite eine perfekte Logistik, auf der anderen Seite die Einhaltung der Rechts- und Formvorschriften. Während die Verantwortung für die Planung und letztendlich für die Durchführung weitgehend beim Veranstalter liegt, sitzen Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Ordnungsbehörden bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben mit im Boot.
Die Schulungsunterlagen zu diesem Seminar stellt der Referierende auf einer digitalen Plattform in einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung.
Seminarinhalte
Das Seminar befasst sich mit den erforderlichen Genehmigungen nach der StVO und der zugehörigen allg. Verwaltungsvorschrift sowie nach dem Bundesfernstraßengesetz und den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer. Der § 29.2 StVO ist Dreh- und Angelpunkt für die Erlaubnis, eine Veranstaltung durchführen zu dürfen.
Der Referierende stellt die vom Veranstalter und von den Straßenverkehrs- sowie den Straßenbaubehörden zu beachtenden straßenverkehrs- und straßenrechtlichen Bestimmungen vor und diskutiert sie mit den Seminarteilnehmenden.
Die Vorgaben über die behördlichen Zuständigkeiten entsprechend der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltung nach § 44 Absatz 3 StVO werden kurz vorgestellt, anschließend wird ausführlich die Frage behandelt, wer Adressat einer Anordnung nach § 29.2 für den Veranstaltungsteil und wer Adressat der Anordnung nach § 45 für die „Sperrgenehmigung“ sein darf und welche Konsequenzen aus der strikten Beachtung des § 45 Absatz 5 herzuleiten sind.
Sie haben spezielle Fragen zum Thema Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum? Dann reichen Sie diese bitte zwei Wochen vor dem Seminar bei der Verkehrs-Akademie Dortmund ein, damit sie ins Seminar integriert werden können.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Ordnungsämtern, Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden
Gruppengröße
max. 20 Personen
Seminarleitung
Bernd Lohbeck, Bottrop
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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