Unerlaubte Sondernutzungen nach Straßen- und Wegerecht – Workshop – Grundlagen und Vorgehensweise für Beseitigungsverfahren sowie für behördliche Anordnungen und Maßnahmen

Im Bereich der öffentlichen Straßen werden immer wieder Nutzungen ausgeübt oder die Straßen werden für private / gewerbliche Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen, ohne vorher eine behördliche Erlaubnis für eine Sondernutzung zu beantragen, z. B. für Plakatierungen, Warenpräsentationen, Bewirtschaftungsflächen, Container, Gerüste, stillgelegte Pkw, bauliche Anlagen wie Treppen, Rampen, Balkone etc. Ebenso werden bei erteilten Sondernutzungserlaubnissen häufig die im Bescheid erteilten Auflagen überhaupt nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfüllt bzw. die Erlaubnis wird auch vor ihrer Wirksamkeit oder nach Ablauf einer Befristung rechtswidrig genutzt.

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