Startseite | Sondernutzungsrecht in der kommunalen Praxis
Die öffentlich gewidmeten Straßen unterliegen dem Gemeingebrauch als so genanntes „Jedermannsgebrauchsrecht“, werden aber auch für zahlreiche gewerbliche, private und sonstige Zwecke in Anspruch genommen. Diese Privilegierung ist straßen- und wegerechtlich als Sondernutzung zu qualifizieren und unterliegt damit der Erlaubnispflicht durch die zuständige Straßenbaubehörde / den Straßenbaulastträger (z. B. Außenbestuhlungen von Gaststätten, Warenkörbe und –ständer von Geschäften, Gerüste und Container bei Baumaßnahmen, auf Gehwegen und Fahrbahnen). Neben der Sondernutzungserlaubnis als solcher können im Einzelfall auch straßenverkehrs-, ordnungs- und baurechtliche Belange berührt sein.
Die zuständigen Behörden haben bei der Erlaubniserteilung grundsätzlich ein Ermessen, das aber häufig durch die regelmäßige Verwaltungsübung selbst „auf Null reduziert“ ist – dies kann bei entsprechender Zunahme und Häufung ein Problem für die Ablehnung gleichgelagerter Fälle ebenso darstellen, wie für die Leichtigkeit des Verkehrs und ein unbeeinträchtigtes Ortsbild.
Das Seminar stellt die unterschiedlichen Sondernutzungen (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich für Ver- und Entsorgungsleitungen ) und Zuständigkeiten nach FStrG / Landesstraßengesetz dar. Es werden die straßen- und wegerechtlichen Begriffe des Gemeingebrauchs, gesteigerten Anliegergebrauchs und Sondernutzung erörtert und Verfahren und Abläufe bei der Prüfung und Erlaubniserteilung (z.B. Beteiligung anderer Träger öffentlicher Belange, Erlass kommunaler Sondernutzungs- und –gebührensatzungen, Erfordernis oder Wegfall weiterer Erlaubnisse und Genehmigungen z. B. nach StVO) ebenso besprochen, wie die Befugnisse der zuständigen Behörden beim Vollzug der Erlaubnisse, insbesondere die Durchsetzung damit verbundener Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen). Ein weiteres Themenfeld ist die Behandlung unerlaubter Sondernutzungen (z. B. „wildes“ Plakatieren, Autowracks, Müllablagerungen, Verschmutzung von Fahrbahnen)oder einschlägiger Probleme (z. B. „Verkaufsparken“, Werbeanhänger).
Seminarinhalte
Zielgruppe
Mitarbeitende von Straßenbaubehörden, Straßenverkehrsbehörden, Ordnungsämtern
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
Diplom-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Zum Seminar mitzubringende Rechtsvorschriften (soweit vorhanden)
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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