Sondernutzungsrecht II – Workshop – Besonderheiten und Schwerpunkte im Straßen- und Wegerecht

Die öffentlich gewidmeten Straßen werden zu vielfältigen Zwecken von verschiedensten Benutzern in Anspruch genommen. Dabei obliegt den zuständigen Straßenbauverwaltungen / Straßenbaulastträgern, die häufig schwierige Aufgabe, die jeweils vorliegenden Tatbestände eindeutig als noch dem Gemeingebrauch/gesteigerten Gemeingebrauch (Anliegergebrauch) oder bereits einer erlaubnispflichtigen Sondernutzungsausübung zuzuordnen. Hier können Berührungspunkte mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. des Straßenverkehrsrechts, des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts oder des materiellen Bauordnungsrechts, hinzukommen.

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