Startseite | Rechtssichere Anwendung der Ersatzvornahme als Mittel der Vollstreckung von Bescheiden und Anordnungen
Die Durchsetzung und Vollstreckung behördlicher Anordnungen und Maßnahmen gehört zum streng hoheitlichen Verwaltungshandeln und bedarf wegen der damit verbundenen unmittelbaren Eingriffe in die private Rechts- und Vermögenssphäre der Bürger einer hinreichend rechtssicheren Handhabung ebenso, wie einer praxisorientierten Umsetzung.
Die Ersatzvornahme stellt in den vielen Fällen notwendiger Verwaltungsvollstreckung die zweckmäßigste Maßnahme dar, um rechtswidrige und gefährliche Umstände und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar zu beseitigen, bedarf aber sorgfältiger Vorbereitung der differenzierten Anwendung in der Praxis.
Die einzelnen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer zulässigen Anwendung zutreffend zu prüfen, deren systematische Anwendung (z.B. Ausschreibungsverfahren bei zu erwartenden hohen Kosten der Ersatzvornahme bzw. deren Durchführung im Rahmen des Sofortvollzuges) und ein gerichtsfester Abschluss der angeordneten und durchgeführten Maßnahmen nebst ihrer ordnungsgemäßen Kostenabrechnung bedürfen genauer Kenntnis der gesetzlichen Umstände und Verfahren.
Das Seminar behandelt auch die landesspezifischen Besonderheiten des Vollstreckunsgrechts.
Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden)
OWiG, Landespolizeirecht /-ordnungsbehördenrecht, Landesvollstreckungsgesetz
Seminarinhalte
( beispielhafte Darstellung möglicher Themen )
Zielgruppe
Dienstkräfte aller Kommunalverwaltungen, die ordnungsbehördliche Anordnungen und Bescheide erlassen sowie mit Vollstreckungs- und Vollzugsaufgaben (Ordnungs-, Gewerbe-, Gaststätten-, Bau- und Straßenverkehrsämtern, auch Vollstreckungsbedienstete im Innen- / Außendienst)
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Zeitrahmen
08:00 Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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