Startseite | Vertikale Verkehrszeichen – Aufstellung, Unterhaltung und rechtliche Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Neuerscheinung der „Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (HAV 2025)
Sie alle kennen die Formulierung „Schilderwald“. Sie ist das Ergebnis unserer Mentalität, sich möglichst gegen alles Mögliche abzusichern. Nun, sicher haben wir als Verkehrsteilnehmende die Meinung, dass es zu viele Schilder im Straßenraum gibt. Verkehrszeichen haben aber einen Sinn: Diese regeln den Verkehr, sie warnen vor Gefahren und sie weisen den Weg. Sie sorgen damit für mehr Verkehrssicherheit.
Verkehrszeichen sind Standardverkehrszeichen, mit oder ohne Zusatzzeichen, aber auch Wegweiser, rechts neben der Fahrbahn, oder auch über dieser – innerorts und außerorts. Verkehrszeichen werden produziert gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nach den durch das Bundesverkehrsministerium seit 1960 anerkannten Gütebedingungen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und -einrichtungen (GVZ). Die GVZ erteilt die Befugnis zur Herstellung von Verkehrszeichen über einen aufwendigen Zulassungsprozess, bei dem Personal, Technik und Qualität des Prüfprodukts zur Erstzulassung und dann jährlich zur weiteren Zulassung eines Betriebes führen.
Dadurch, dass diese Betriebe ständiger Fremdüberwachung unterliegen, ist die dauerhafte Qualität für den Besteller gesichert. Als Zeichen dieser Qualität dürfen nur die durch die GVZ legitimierten Betriebe das RAL-Gütezeichen auf der Rückseite des Schildes aufbringen, das durch die Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Verkehrszeichen (TLP VZ) gefordert ist. Damit wird gezeigt, dass kein Betrieb befugt ist, ohne diese Qualitätsüberwachung Schilder herzustellen.
Folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Version werden auszugsweise vorgestellt:
Straßenverkehrsordnung (StVO), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), Verkehrszeichenkatalog (VzKat), Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB), Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen (RUB), Merkblatt für die temporäre Umleitungsbeschilderung (M TU), ARS 02/2022 Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, hier: Auskreuzvorrichtungen (ZTV-SA), Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (M LV), Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ( R-FGÜ)
Seminarinhalte
– Rechtliche Grundlagen
– Anordnung und Zuständigkeiten
– Ausführung von Verkehrszeichen
– Richtige Aufstellung von Verkehrszeichen
– Aufstellorte und Abstände
– Wegweisende Beschilderung
– Hinweise zu Beschaffung und Erhaltung
– Passiv sichere Aufstellvorrichtung
Zielgruppe
Leitung und Mitarbeitende von Verkehrsbehörden, Straßenbaulastträgern, Ingenieur- und Planungsbüros, Ordnungsämtern, Straßenmeistereien, Leitung von kommunalen Bauhöfen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
Dipl.-Ing. Gregor Becker, Walldorf
Geschäftsführer IVSt
Leiter der FA Verkehrszeichen
Zeitrahmen
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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