Startseite | Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens – Befugnisse und Anwendung im Straßenverkehrsrecht
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gehört zu den klassischen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden als Sonderordnungsbehörden als Eingriffsverwaltung im Rahmen der Gewährleistung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (hier Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs) bei Störungen, Zuwiderhandlungen etc., die von den zuständigen Verfolgungsbehörden rechtssicher beherrscht werden müssen.
Dabei kommt es zum einen darauf an, die grundsätzlich „erzieherische Wirkung“ von Verwarnungs- und Bußgeldern zu erzielen, zum anderen aber ggf. auch weitere, verwaltungsbehördliche Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die weitere Gefahren verhüten oder bestehende Störungen unterbinden.
Das Seminar soll die spezifischen Besonderheiten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf straßenverkehrsrechtlicher Grundlage, dessen verfahrensmäßige Abwicklung und spezielle Fragen (beispielsweise Beweissicherung, Auftreten vor Gericht, Beurteilung und Anordnung notwendiger Nebenfolgen etc.) beleuchten.
Ziel des Seminars sind die sichere Anwendung der Rechtsgrundlagen und Befugnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht mit Schwerpunkt Straßenverkehr sowie Verfolgungsgrundsätze und Verfahrensabwicklung.
Seminarinhalte
– Bedeutung der Ordnungswidrigkeiten als so gen. „Verwaltungsunrecht“ (Abgrenzung zur Straftat)
– Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde als Sonderordnungsbehörde im Rahmen der Verhütung und Unterbindung / Verfolgung und Ahndung von Verstößen
– Systematik und Grundsätze des Ordnungswidrigkeitsverfahrens
– Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere Zentralen Bußgeldstellen bzw. der Vollzugspolizei
– Ermittlung der Tatumstände und Tatvorwürfe; Beweiserhebung und -sicherung
– Anhörung und Verwarnung; Bedeutung des Opportunitätsprinzips
– Erlass des Bußgeldbescheides und weitere Verfahrensverfügungen (Einziehung, Verwertung, Nebenfolgen wie Fahrverbot, Eintragungen im GZR, VZR etc.)
– Einbeziehung von Regeltatbestandskatalogen (Verwarnungsgeld- / Bußgeldkatalog); Zulässigkeit von Abweichungen
– Abwicklung und Besonderheiten des Einspruchsverfahrens; Auftreten vor Gericht
– Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmer
– Diskussion, Übungen / Beispielsbehandlung, Erfahrungsaustausch
Zielgruppe
Mitarbeitende der Bußgeldstellen und Straßenverkehrsbehörden bzw. sonstiger Dienststellen / Ordnungs-/Bürgerämter, die bewehrte Vorschriften umsetzen, und die Grundzüge und Systematik des Ordnungswidrigkeitenrechts kennen lernen wollen
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden)
OWiG, Landespolizeirecht / -ordnungsbehördenrecht
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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