Startseite | Erweiterungsseminar – Verkehrsrechtliche Anordnungen
Seit dem 11. April 2025 bietet die – auf der zum 11. Dezember 2024 geänderten Straßenverkehrsordnung basierend – allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung den anordnenden Verkehrsbehörden größere Spielräume für die Ermessensausübung. Sollen Mitarbeitende dieser Behörden entscheiden, ob eine lichtzeichengeregelte Fußgängerquerung oder ein Fußgängerüberweg angeordnet wird? Interessieren sich Mitarbeitende für die korrekte Beschilderung an Knotenpunkten, z. B. mit Kreisverkehr? Wo beginnt oder endet eine geschlossene Ortschaft? Was ist die Wahl der Beschilderung für Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Radwegen mit Benutzungsrecht oder Benutzungspflicht? Möchten Mitarbeitende mit Kolleginnen und Kollegen aus Straßenverkehrs- und -baubehörden über ihre Zweifel diskutieren und sie ausräumen? Dann wird dieses Erweiterungsseminar zum Thema Verkehrsrechtliche Anordnungen empfohlen.
Zur optimalen Vorbereitung des Referenten wird gebeten, Fragen zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich einzureichen. Zudem können die Aufgabenstellungen mit Bildern oder Zeichnungen veranschaulicht werden. Fragen zur Beschilderung des Radverkehrs sowie zur Beschilderung von Kreisverkehrsplätzen werden vom Referenten bei der Besprechung des jeweiligen Themengebiets beantwortet und ins Seminar integriert. Die anderen Fragen beantwortet er direkt nach der Vorstellungsrunde. Die Seminarunterlagen stellt der Referent auf einer digitalen Plattform in einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung.
Seminarinhalte:
Teil 1: Diskussion und Beantwortung eingereichter Spezialfragen
Teil 2: Ist das eine geschlossene Ortschaft? – Ausübung des Ermessens anhand von Praxisbeispielen
Teil 3: Beschilderungen und Gestaltungen der Kreisverkehrsplätze – Das Kreisverkehrsmerkblatt
Teil 4: Beschilderungen der Radverkehrsanlagen – Benutzungspflicht oder Benutzungsrecht?
Teil 5: Themen nach Wahl der Teilnehmenden und des Dozenten, z.B. zur Ermessensausübung bei der Anordnung von Fußgängerquerungen. Darf man den Wunsch nach Hotelwegweisung innerorts und nach Beschilderung von abseits gelegenen privaten Locations außerorts erfüllen? Was lässt sich unter Nutzung der Richtlinien für touristische Beschilderung (RTB), anordnen, was darf der Straßenbaulastträger als Sondernutzung erlauben?
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden
Gruppengröße
max. 20 Personen
Seminarleitung:
Bernd Lohbeck, Bottrop
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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