Das Widmungsverfahren im Straßen- und Wegerecht

Die Widmung einer im öffentlich-rechtlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche zur öffentlichen Straße ist als straßenrechtliches Rechtsinstitut ein umfangreiches, förmliches Verwaltungsverfahren, mit dem die öffentliche Sacheigenschaft erstmalig und dauerhaft begründet wird. Mit der Widmung werden der Zweck der Straße („ dem zu dienen sie bestimmt ist „), die Straßenklasse, der Umfang des Gemeingebrauches (und inzident damit auch Straßenanliegergebrauchsrechte und Sondernutzungstatbestände), etwaige Beschränkungen für bestimmte Verkehrsarten und Benutzergruppen festgelegt.

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