Startseite | Das Widmungsverfahren im Straßen- und Wegerecht
Die Widmung einer im öffentlich-rechtlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche zur öffentlichen Straße ist als straßenrechtliches Rechtsinstitut ein umfangreiches, förmliches Verwaltungsverfahren, mit dem die öffentliche Sacheigenschaft erstmalig und dauerhaft begründet wird.
Mit der Widmung werden der Zweck der Straße („ dem zu dienen sie bestimmt ist „), die Straßenklasse, der Umfang des Gemeingebrauches (und inzident damit auch Straßenanliegergebrauchsrechte und Sondernutzungstatbestände), etwaige Beschränkungen für bestimmte Verkehrsarten und Benutzergruppen festgelegt.
Ebenso formalrechtlich aufwändig stellen sich Änderungen durch Umwidmungen (z. B. als Auf- oder Abstufung in den Straßenklassen oder bei zusätzlichen Beschränkungen bzw. Ausschlüssen der Nutzerkreise) oder Entwidmungen (als Teil- oder Volleinziehung) dar; hierbei sind zahlreiche tatbestandsmäßige Voraussetzungen zu erfüllen und die notwendigen Verfahrensschritte entsprechend der straßenrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Das Seminar stellt die rechtlichen Voraussetzungen, verfahrensrechtlichen Systematiken und erforderlichen Schritte und Maßnahmen ebenso dar, wie die praktische Umsetzung und die unmittelbaren Folgen und Veranlassungen aus der Widmung selbst bzw. möglicher Nebenfolgen und Auswirkungen auf weitere Rechtsbereiche.
• Rechtliche Grundlagen und Befugnisse der Straßenbaubehörde / Straßenbaulastträgers kennen und vertiefen, verfahrensmäßige Abwicklungen optimieren.
• Zusammenarbeit und Zusammenhänge der verschiedenen Zuständigkeiten aller Straßenbaubehörden kennen und umsetzen.
• Amtspflichten beherrschen und effektiv erfüllen.
• Rechtliche Wirkungen einer Widmung für Gemeingebrauch und Sondernutzungstatbestände kennen und anwenden.
• Bedeutung des Widmungsumfanges für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen und Maßnahmen.
Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden):
FStrG, Landesstraßengesetz
Bedienstete in Straßenbaubehörden (Tief- und Straßenbauämter, ggf. Verkehrsbehörden, Ordnungsämter, Bauhöfe etc. ), die mit dem Vollzug ihres Landesstraßengesetzes, FStrG und ggf. der StVO betraut sind
Diplom-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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