Startseite | Abschleppen von Fahrzeugen und Grundsätze der Verkehrsüberwachung
Verbotswidriges Parken von Fahrzeugen kann nicht nur zu Verwarnungen, sondern auch zu Abschleppmaßnahmen führen. Kosten, Ärger und Zeitverlust für die Fahrzeugführer sowie Einsprüche / Beschwerden oder Gerichtsverfahren für die Behörden sind nicht selten die Folge.
Ihnen werden Möglichkeiten und Grenzen Ihres Eingreifens aufgezeigt. Sie erhalten unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und der gesetzlichen Bestimmungen Rechtssicherheit darin, wie Sie die Verursacher finanziell in Anspruch nehmen, Schadenersatzforderungen abwehren und Beschwerdesituationen erfolgreich bewältigen.
Die Grundzüge der Verkehrsüberwachung werden erläutert und vermitteln Ihnen die Sicherheit für die Auswahlentscheidungen zu den Handlungsmöglichkeiten „Dulden“, „Verwarnen“ oder „Abschleppen“.
Ein in der Praxis bewährter Formularteil sowie Vorschläge zur Qualitätssicherung und Tipps zu deeskalierendem Verhalten für den Außen- und Innendienst runden das Seminar ab.
Ziel ist eine rechtsichere, effiziente und in der Bevölkerung akzeptierte Verkehrsüberwachung.
Aufgrund der Themenbreite eignet sich das Seminar für Einsteiger und Fortgeschrittene.
Sie haben bei diesem Seminar die Gelegenheit, unserem Referenten schon im Vorfeld (bis drei Wochen vor dem Seminartermin) Fragen per E-Mail zu stellen. Der Referent wird diese Fragen während des Seminars beantworten bzw. zur Diskussion stellen.
Seminarinhalte
Zielgruppe
Mitarbeitende von Ordnungs-, Polizei-, Straßenverkehrs- und Baubehörden
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
Norbert Vechtel, Leiter einer Straßenverkehrsbehörde
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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