Startseite | Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten im Straßen- und Tiefbau – Die Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeits- und der Gesundheitsschutz im gesamten Unternehmen muss jederzeit sichergestellt werden und liegt in der Verantwortung der Unternehmerin oder des Unternehmers. Sie oder er ist Ansprechperson aller rechtlichen Regelungen. Durch das Arbeitsschutzgesetz sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten, also eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen insgesamt vorzunehmen sowie ihr Handeln angemessen zu dokumentieren.
Diese geforderte Dokumentation heißt „Gefährdungsbeurteilung“. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen aller Beschäftigten bei allen Tätigkeiten im Unternehmen beurteilen, Schutzmaßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen. Dazu müssen Gefährdungen einzelner Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe, Maschinen / Geräte, Gefahrstoffe usw. ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren festgelegt werden. Die auszuführende Arbeit mit allen Schnittstellen muss immer im Ganzen betrachtet werden. Auch das Zusammenwirken verschiedener Tätigkeiten muss Berücksichtigung finden.
Die Qualität der Gefährdungsbeurteilungen muss so sein, dass alle rechtlichen Anforderungen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen, erfüllt werden, z. B. Umgang mit Gefahrstoffen.
Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie ist die Basis für einen umfassenden Schutz der Beschäftigten und der damit einhergehenden Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Auftraggeber sind im Zuge ihrer sekundären Verkehrssicherungspflicht verpflichtet zu überprüfen, ob ihre Auftragnehmer die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz angemessen einhalten.
Da weder aktuelle Gesetze, Vorschriften und Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Detail regeln, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind, unterstützt das Seminar die Teilnehmenden in diesem komplexen Thema.
Im Seminar wird Basiswissen für die systematische Erstellung einer objektbezogenen Gefährdungsbeurteilung behandelt.
Begriffsdefinitionen, vertiefende Erläuterungen, ableitbare Zusammenhänge
• Grundwissen Arbeitsschutz, Handlungsmodell, Präventives Handeln, Unterweisungs- und Einweisungspflicht
• Allgemeine Checklisten, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen von Nebenbestimmungen
• Mögliche Rechtsfolgen
• Der Weg zur Gefährdungsbeurteilung, Erklärungsmodell, Gefährdungsfaktoren, gefahrbringende Bedingungen etc.
• Fallbeispiel: Frostschaden Straße
Verantwortliche Mitarbeitende bei Auftraggebern und Auftragnehmern, Unternehmerinnen und Unternehmer, Geschäftsführung, Niederlassungsleitung, Bauleitung, Bauüberwachung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte
Thomas Guthardt, Hattingen
– Straßenbauermeister
– staatl. gepr. Bautechniker
– Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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