In diesem Workshop soll im Anschluss an das Grundlagenseminar (Teilnahme-Empfehlung) den Teilnehmenden noch mehr Möglichkeit gegeben werden, Lösungsansätze für konkrete Problemstellungen aus der Praxis zu erarbeiten, zu bewerten und zu diskutieren.
Radverkehr kann im gesamten kommunalen Straßennetz stattfinden. Bei dichtem und schnellem Autoverkehr sind aber häufig weitere Maßnahmen erforderlich, da Radfahrende sich oft, teils aus guten Gründen, nicht auf die Fahrbahn trauen.
Die öffentlich gewidmeten Straßen werden zu vielfältigen Zwecken von verschiedensten Benutzern in Anspruch genommen. Dabei obliegt den zuständigen Straßenbauverwaltungen / Straßenbaulastträgern, die häufig schwierige Aufgabe, die jeweils vorliegenden Tatbestände eindeutig als noch dem Gemeingebrauch/gesteigerten Gemeingebrauch (Anliegergebrauch) oder bereits einer erlaubnispflichtigen Sondernutzungsausübung zuzuordnen. Hier können Berührungspunkte mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. des Straßenverkehrsrechts, des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts oder des materiellen Bauordnungsrechts, hinzukommen.
Die StVO legt im § 45 Absatz 6 fest, dass Unternehmer die Anordnungen der zuständigen Behörden (Verkehrsbehörde bzw. Baubehörde) zu befolgen und Lichtsignalanlagen zu bedienen haben. Im Seminar werden auf Basis der rechtlichen Grundlagen die Schritte vom Antrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung erläutert.
Das Bundesfernstraßengesetz legt dar, dass der Träger der Baulast im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern hat.
Ziel dieses Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen und Befugnisse der Straßenverkehrsbehörde zu kennen, verfahrensmäßige Abwicklungen zu optimieren, Einzelzuständigkeiten rechtssicher und effizient auszufüllen, Zusammenarbeit und Zusammenhänge der verschiedenen Allgemeinzuständigkeiten anderer Behörden (Straßenbaulastträger, Polizei, Tiefbauämter) zu kennen und umzusetzen.
Fahrbahnbeläge erneuern, Radwege bauen, Wohnraum errichten und Brücken sanieren. Kaum ist eine Baumaßnahme beendet folgt schon die nächste Baustelle. Trotzdem sollen Verkehre sicher und zügig fließen. Wie kann die Verkehrssicherung rund um die Baustellen dazu beitragen? Wann muss eine temporäre Signalanlage aufgebaut werden? Wie können Randbedingungen geschaffen werden, damit trotz bauzeitlicher Verkehrsführung kein Verkehrskollaps droht?
Der Arbeits- und der Gesundheitsschutz im gesamten Unternehmen muss jederzeit sichergestellt werden und liegt in der Verantwortung der Unternehmerin oder des Unternehmers. Sie oder er ist Ansprechperson aller rechtlichen Regelungen. Durch das Arbeitsschutzgesetz sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten, also eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen insgesamt vorzunehmen sowie ihr Handeln angemessen zu dokumentieren.
Diese geforderte Dokumentation heißt „Gefährdungsbeurteilung“.
Die Teilnehmenden dieses Seminars erwerben Kenntnisse über die Grundlagen und Vorgehensweisen bei der professionellen Ölspurbeseitigung. Der Fokus liegt auf der Anwendung gesetzlicher Vorgaben, der Auswahl geeigneter Reinigungsmethoden und der sicheren Durchführung der Reinigungsmaßnahmen im Einklang mit den Richtlinien des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, eine sichere, effiziente und umweltgerechte Beseitigung von Ölspuren zu gewährleisten.
Das Seminar unterstützt die Teilnehmenden in diesem komplexen Thema. Es wird Basiswissen für die Erstellung von Baugruben und Gräben vermittelt. Sie lernen die Zusammenhänge zwischen „technischen Anforderungen“, den Allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und den Forderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutzes praxisorientiert kennen. Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenzen um Technik und Sicherheit „unter einen Hut“ zu bringen.
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Die Mitarbeitenden einer ganzen Abteilung sollen zu einem Thema fortgebildet werden, der Wissenstransfer zwischen den Mitarbeitenden im Betrieb soll gefördert werden oder Sie möchten das Umfeld Ihrer Schulung selbst gestalten? Es gibt viele Gründe für eine Inhouse-Schulung.
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