Startseite | Verkehrssicherungspflicht als Veranstalter – Allgemeine Haftungsfragen für Kommunen
Die Durchführung und ordnungsbehördliche Begleitung von Veranstaltungen aller Art (Volksfeste, öffentliche und private Vergnügungen, Konzerte, Open-Air-Veranstaltungen etc.) durch die Kommunen eröffnet hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht für kommunale Einrichtungen und der allgemeinen Amtspflicht zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verschiedene Risiken für die Kommune selbst und ihre hierbei tätig werdenden Bediensteten. Diese Risiken differenzieren sich auch weiter danach, ob die Kommunen als Veranstalter selbst, Mitveranstalter oder Subunternehmer, Vermieter und Verpächter von kommunalen Räumlichkeiten und Einrichtungen oder als zuständige Sicherheits- und Ordnungsbehörde eingebunden ist.
Mit dem Seminar sollen die unterschiedlichen Haftungs- und Verantwortungsansätze aufgezeigt und Möglichkeiten diskutiert werden, hinreichende Maßnahmen zu treffen, die eine ordnungsgemäße Veranstaltungsdurchführung erlauben und größtmöglichen Schutz vor Schadensersatz aus Amtshaftung etc. bieten.
Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden)
BGB, landesrechtliches Ordnungsbehörden- bzw. Polizeigesetz, GewO, GastG bzw. Landesgaststättengesetz
Seminarinhalte
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
Diplom-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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