Startseite | Neuregelungen im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) – Praktische Umsetzung im behördlichen Vollzug
Mit der Änderung des § 34a GewO und der BewachV sind umfangreiche Neuregelungen eingetreten, die insbesondere von den Gewerbebehörden in die Praxis umgesetzt werden müssen (Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Erlaubniserteilung, Zuverlässigkeitsprüfungen, Durchsetzung vollständiger und zutreffender Personalmeldungen, Sachkundenachweis und „Altfälle“ im Überleitungsrecht). Hierbei sind die strengen Maßstäbe des Verordnungsgebers hinsichtlich der Garantenstellung des Gewerbetreibenden („Vertrauensgewerbe“) zu beachten. Daneben wirken sich die Änderungen auch auf ordnungsbehördliche Aufgaben (z. B. Veranstaltungskontrolle) ebenso aus, wie für die Auftragsvergabe von Bewachungsleistungen (z. B. Erstaufnahmeeinrichtungen, zugangsgeschützte Großveranstaltungen).
Seminarinhalte
Mitarbeitende der Gewerbe- und Ordnungsbehörden / Bürgerämter, die § 34a GewO und die BewachV anwenden und die Zulassungs- und Ausübungsvorschriften (geändert seit 01.12.2016) für das Bewachungsgewerbe umsetzen müssen; sowie Mitarbeitende die Ausschreibungen nach VOL vorbereiten bzw. eine Auftragsvergabe abwickeln müssen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen (wenn vorhanden)
GewO, BewachV, Ordnungsbehörden- / Polizeigesetz (je nach Landesrecht)
Gruppengröße
max. 25 Personen
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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