Startseite | RSA 21 – Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen
Nach vielen Jahren sind nun die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) neu gefasst worden. Mit dem 16. Februar 2022 sind die RSA 21 in Kraft getreten.
In dem halbtägigen Seminar geben IVSt-qualifizierte Referierende, die teilweise im Arbeitskreis der RSA 21 mitgearbeitet haben, einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die das Regelwerk mit sich bringt.
Seminarinhalte
• formale Änderungen
• Änderungen von Begrifflichkeiten
• Hervorhebung entfallener Elemente
• Ergänzungen
• Einbindung von bereits bestehenden externen Regelungen in die RSA (ARS, StVO-Regelungen, ZTV-SA)
• Änderungen / Klarstellungen
• Neuerungen
• Arbeitsschutz
• geänderte und neue Regelpläne
• neue RUB 21
• Sicherheitskennzeichnung
Zielgruppe
Verantwortliche der Auftragnehmer, Mitarbeitende von Straßenbau- und Tiefbauämtern, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden, Stadtwerken, Eigenbetrieben, Versorgungs- und Telekommunikationswirtschaft, Verkehrsbetrieben, der privaten Bauwirtschaft, Handwerksbetrieben
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
IVSt-zertifizierte Referierende
Seminardauer
9:00 Uhr – 12.30 Uhr (vormittags)
13:00 Uhr – 16.30 Uhr (nachmittags)
WICHTIGE HINWEISE:
Die Seminarteilnahme erbringt keinen Nachweis zur Qualifikation als Verantwortlicher nach MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA für innerörtliche Straßen und Landstraßen/Autobahnen. Für Personen, die Grundkenntnisse erwerben/auffrischen möchten, werden ganztägige Seminare mit den Inhalten der neuen RSA 21 angeboten, z. B. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Am Ende des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein entsprechendes Schulungszertifikat.
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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