Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens – Befugnisse und Anwendung im Straßenverkehrsrecht

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gehört zu den klassischen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden als Sonderordnungsbehörden als Eingriffsverwaltung im Rahmen der Gewährleistung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (hier Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs) bei Störungen, Zuwiderhandlungen etc., die von den zuständigen Verfolgungsbehörden rechtssicher beherrscht werden müssen.

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