Startseite | Arbeitsstellensicherung bei Eingriffen in den Straßenverkehr aufgrund kurzzeitiger Arbeiten (Arbeitsstellen kürzerer Dauer)
Qualifikation des Verantwortlichen nach MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA für Arbeitsstellen kürzerer Dauer an allen Straßentypen
Arbeitsstellen an Straßen sind Gefahrenstellen, die gesichert und gekennzeichnet sein müssen.
Die Sicherung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen an Straßen berücksichtigt die verkehrsrechtliche Sicherung und dient dem Schutz des Baustellenpersonals sowie der Verkehrsteilnehmenden. Es sind besondere Sicherungsmaßnahmen gegenüber Dritten zu treffen, wenn sich Bau- oder Montagestellen an Straßen im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Vorgaben dafür sind in Gesetzen, Verordnungen, Normen und durch Regelwerke dokumentiert.
Die Schulung der Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer an allen Straßentypen, erfolgt nach MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA. Denn die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA 21 haben die RSA 95 abgelöst und sind mit Änderungen und Neuerungen am 16. Februar 2022 in Kraft getreten.
Alle Referierenden, welche dieses Seminar für die Verkehrs-Akademie Dortmund leiten, sind vom Industrieverband Straßenausstattung e.V. (IVSt) zertifiziert, Schulungen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99), durchzuführen.
Bei einer ganztägigen Seminarteilnahme erhalten die Teilnehmenden nach Abschluss des Seminars eine entsprechende Bescheinigung.
Allgemein:
– Übersicht der Regelwerke
– Grundlagen RSA
– Nutzung der Regelpläne; Entwickeln von Musterplänen
– Sensibilisierung
– Grundzüge MVAS
Rechtsgrundlagen:
– StVO / RSA
– Verkehrsrechtliche Anordnung
– Verkehrssicherungspflicht
– Verantwortung und Haftung
– Straßenrecht
– Strafrecht
– Ordnungswidrigkeitenrecht
Technische Grundlagen:
– ZTV-SA
– Technische Lieferbedingungen (TL‘s)
– Verkehrszeichen (Anbringung und Aufstellung)
– Verkehrseinrichtungen
– Mängel und Risiken
– Leitmale
– Verkehrsführung
– Warnposten
– Schutzeinrichtungen
– Warnkleidung
– Sicherheitskennzeichnung
– Arbeitsschutz (z.B. ASR A 5.2) / Umweltschutz
– sonstige Regelwerke
Verantwortliche der Auftragnehmer, Mitarbeitende von Straßenbau- und Tiefbauämtern, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden, Stadtwerke, Eigenbetriebe, Versorgungs- und Telekommunikationswirtschaft, Verkehrsbetriebe, private Bauwirtschaft, Handwerksbetriebe
max. 25 Personen
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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