Startseite | Entwicklung und aktuelle Rechtslage im Glücksspielrecht
Für viele Spielhallenbetreiber und Kommunen standen im Jahr 2017 einschneidende Veränderungen an, die sich auch durch laufende Erlaubnisverfahren und Rechtsschutzanträge der Betreiber bis heute auswirken und die durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag ab 2021 mit einschlägigen Regelungen (insb. zur Mehrfachkonzession – baulicher Verbund) Anpassungen der bestehenden Erlaubnisse erfordern.
Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag, der den laufenden Glücksspielstaatsvertrag zum 30.06.2021 abgelöst hat, wird in den Medien und von einschlägigen Institutionen diskutiert. In der vorliegenden Referentenfassung (von der Konferenz der Regierungschefinnen- und -chefs der Länder am 12.03.2020 beschlossen) sind umfangreiche Änderungen zur Legalisierung des Online-Glücksspielmarktes (Lizenzierung von Online-Casinos), Schaffung einer zentralen Glücksspielaufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt, Einrichtung einer zentralen Spielerdatei (Spielerkonto) zur Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Suchtprävention, konkretere Regeln zur Gestaltung der Werbung von Spielstätten und -angeboten, zum Lizenzierungsverfahren der Sportwetten-Annahmestellen und weitere, nicht nur redaktionelle Neuerungen enthalten.
Das Grundlagenseminar stellt den aktuellen Verfahrensstand dar und gibt Hilfestellungen für den anstehenden Vollzug und die Befugnisse der zuständigen Behörden. Die Grundzüge des neuen Spielrechts und die Auswirkungen auf die gewerbebehördliche Zuständigkeit werden erläutert. Einige verfahrensrechtliche Regelungen mit Ausblick auf die zu erwartenden Verwaltungsverfahren (wie auch zu erwartende Anfechtungs- und Schadenersatzklagen der Adressaten von Ablehnungs- und Untersagungsbescheiden) werden erörtert, um den Behörden „an der Front“ genügend Hintergrundwissen zu vermitteln, sich auf die neue rechtliche Situation einzustellen und im Vorfeld die notwendigen und unverzichtbaren Vorbereitungen treffen zu können. Darüber hinaus werden die einzelnen Glücksspielarten erläutert, u. a. auch einschlägige Probleme mit Gaststätten als sog. „kleine Spielhallen“ und die technische Beschaffenheit der eingesetzten Geldspielgeräte. Ziel des Seminars ist es, den Mitarbeitenden der Ordnungs- und Gewerbebehörden Hilfestellung für die praktische Vorbereitung auf die künftige Rechtssituation zu geben und Möglichkeiten zum rechtssicheren Vorgehen aufzuzeigen.
Seminarinhalte
Zielgruppe
Mitarbeitende von Ordnungs- und Gewerbebehörden, die mit der Erteilung von Erlaubnissen, sowie Durchsetzung und Vollstreckung sicherheitsrechtlicher Verfügungen und gewerberechtlicher Anordnungen nach § 33e – i GewO / GlüStV befasst sind
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
Diplom-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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