Startseite | Neuregelungen und aktuelle Änderungen der StVO und deren praktische Umsetzung
Das Straßenverkehrsrecht ist als Sonderordnungsrecht zahlreichen Änderungen unterworfen, die in den Unteren und Örtlichen Straßenverkehrsbehörden häufig zu Umsetzungsschwierigkeiten in der täglichen kommunalen Praxis führen.
Zum einen treffen die StVO und Nebenvorschriften klare Regelungen, welche Maßnahmen durch verkehrsrechtliche Anordnungen zulässig sind, zum anderen können verkehrsbehördliche Entscheidungen auch vielerorts nicht unbeeinflusst von politischen Instanzen als Geschäft der laufenden Verwaltung getroffen und regelgerecht umgesetzt werden.
Zudem sind auch umfassendere Konzepte zur Radwegeplanung, Schulwegsicherheit, innerstädtische Parkraumbewirtschaftung, Geschwindigkeitsbeschränkungszonen etc. erforderlich.
Die im Seminar behandelten Neuregelungen und aktuellen Änderungen der StVO beziehen sich stets auf den Zeitpunkt der Durchführung dieses Seminars.
Seminarinhalte
– Neuregelungen im Straßenverkehrsbereich (z.B. generelle Anordnung von Tempo 30 im Bereich von Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen etc., Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht etc.)
– aktuelle Entwicklungen im Straßenverkehrsrecht (z. B. Ausweisung und Beschilderung von Carsharing-Stellplätzen, Shared-Space-Verkehrsflächen, besondere Fortbewegungsmittel wie eBikes etc.)
– Behandlung und Auswertung aktueller Rechtsprechung
– konzeptionelle Vorbereitung von Einzelangelegenheiten (z. B. Radwegenetzplanung, Ausbau innerstädtischer Radwege und deren verkehrsrechtliche Behandlung)
– Schulwegsicherheit (Maßnahmen, begleitende Konzepte zur Planung von Hilfsdiensten, z.B. Schulweg- / -busbegleiter, Schülerlotsen, Bring- und Holdienste)
– rechtssicherer Erlass entsprechender verkehrsrechtlicher Anordnungen und deren Vollzug
– Zusammenarbeit und Einbeziehung anderer Behörden als Träger öffentlicher Belange und Institutionen
– Behandlung von Problemen und konkreten Fällen der Teilnehmenden
Zielgruppe
Bedienstete in Straßenverkehrsbehörden (ggf. Straßenbaubehörden, Tief- und Straßenbauämter, Ordnungsämter, Bauhöfe etc.), die mit dem Vollzug der StVO und ggf. ihres Landesstraßengesetz betraut sind
Gruppengröße
max. 25 Personen
Seminarleitung
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen
Bitte zum Seminar mitbringen (soweit vorhanden)
StVO mit VwV, LandesstraßenG, FStrG, Polizei- / Ordnungs-behördengesetzes des jeweiligen Bundeslandes
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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