Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Vom Straßenfest über die Fahrradtour bis zum Radrennen, der § 29.2 sagt, was erlaubnispflichtig, bzw. erlaubnisfähig ist. Seit dem 20. März 2008 (BAnz Nr. 48 vom 28.03.2008 S. 1106) gelten geänderte Regeln für die Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, die am 10. April 2025 an die aktuelle Rechtslage angepasst wurden. Das Seminar befasst sich mit den erforderlichen Genehmigungen nach der StVO und der zugehörigen allg. Verwaltungsvorschrift sowie nach dem Bundesfernstraßengesetz und den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer. Der § 29.2 StVO ist Dreh- und Angelpunkt für die Erlaubnis, eine Veranstaltung durchführen zu dürfen.

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