Startseite | Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte
Die Anzahl der Großraum- und Schwertransporte nimmt seit Jahren stetig zu; die Tendenz ist weiterhin steigend. Besonders die Schwertransporte gefährden die Straßeninfrastruktur. Eine ermessensfehlerfreie Verwaltungsentscheidung für die Festlegung von Auflagen und Bedingungen bedarf deshalb sorgfältiger Abwägung zwischen den öffentlichen Belangen und den besonderen Interessen der betroffenen Speditionen. In welchen Fällen werden Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO erforderlich? Wann sind Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO zu erteilen? Wird auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt? Im ersten Teil des Seminars werden diese grundsätzlichen Fragen beantwortet.
Im zweiten Teil beschäftigt sich das Seminar mit den für Großraum- und Schwertransporte geltenden Vorschriften für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO und den dazu im VkBl. 2014, S. 503, bekanntgegebenen neuen Empfehlungen. In diesem Zusammenhang werden die überarbeiteten Festlegungen zur Unteilbarkeit von Ladung besprochen.
Der dritte Teil des Seminars befasst sich mit der Anwendung des aktuellen Antragsformulars aus dem VEMAGS Verfahrensmanagement, das im Gegensatz zu dem in den RGSt 2013 veröffentlichten Formular für das Faxverfahren die Neuregelungen berücksichtigt, die die geänderten Verwaltungsvorschriften zu § 29 Absatz 3 beinhalten.
Im vierten und letzten Teil wird das Verwaltungsverfahren für Genehmigungen nach der VwV-StVO behandelt, und zwar sowohl zu Erlaubnissen nach § 29.3 als auch zu den Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 5. In diesem Abschnitt werden auch die GebOSt Gebührennummer 263.1 ff. und der damit verknüpfte VEMAGS-Gebührenrechner vorgestellt.
Das Seminar ist in erster Linie für Mitarbeitende der Straßenverkehrs- bzw. Straßenbaubehörden gedacht, die Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte erteilen. Doch auch für Mitarbeitende von Transportunternehmen können sich interessante Aspekte ergeben wenn das Verwaltungshandeln nachvollziehbar wird. Die Schulungsunterlagen zu diesem Seminar stellt der Referierende auf einer digitalen Plattform in einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung.
Seminarinhalte
• Was sind Großraum- und Schwertransporte – Abgrenzung gemäß § 32 und § 34 StVZO
• Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO
• Empfehlungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO
• Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 – Unteilbare und zulässige teilbare Ladungen
• Verfahren nach der VwV-StVO in der seit dem 01.07.2025 gültigen Fassung:
1. Antrag prüfen
2. Auflagen auswählen
a) allgemeine Auflagen
b) spezielle Auflagen
3. Bescheid erstellen
Zielgruppe
Mitarbeitende von Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden, Transportunternehmen sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die im Genehmigungsverfahren beteiligt sind
Gruppengröße
max. 20 Personen
Seminarleitung
Bernd Lohbeck, Bottrop
Zeitrahmen
08:oo Uhr – ca. 15:00 Uhr (Online-Seminar)
09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenz-Seminar)
1 x Mittagessen gegebenenfalls inkl. 1 Softgetränk
1 – 2 x Kaffeepause mit Kaffee/Tee sowie Obst, Gebäck, Snacks o. Ä.
Mineralwasser ohne Limit vor oder im Tagungsraum
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen inkl. Frühstück
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